Förderprogramm: Osterholzer Stadtwerke GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Elektro-Fahrräder oder -Roller.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen der Osterholzer Stadtwerke.

Beschreibung des Förderprogramms:

Elektro-Fahrräder oder -Roller werden mit jeweils 50 Euro gefördert.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG
Am Pumpelberg 4
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791/809-0
Fax: 04791/809-922
E-Mail-Adresse: info@osterholzer-stadtwerke.de
Internet: www.osterholzer-stadtwerke.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers

Übersicht über alle Förderprogramme

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