Förderprogramm: Baden-Württemberg - E-Lastenräder (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf oder Leasing eines neuen Elektrolastenrads der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder.

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, freiberuflich arbeitende Personen, Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützigen Organisation mit Sitz in Baden-Württemberg.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Zuwendungsfähig sind nur die Beschaffungskosten für das Standardmodell.
  • Die Förderung beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens jedoch 2.500 Euro.
  • Das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal drei Jahre) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke in Baden-Württemberg genutz werden.
  • Die Förderung ist für maximal 20 Fahrzeuge begrenzt.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeskreditbank Baden-Württemberg –
Förderbank – (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800/66 45 86
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/231-5830
Fax: 0711/231-5899
E-Mail-Adresse: Poststelle@vm.bwl.de
Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

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