Förderprogramm: EVM Koblenz - Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Elektroautos.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es wird ein Förderbetrag in Höhe von bis zu 230 Euro (inkl. Umsatzsteuer) gewährt für die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) .
- Die Gewährung der Förderung ist an einen aktiven Strom- oder Erdgasvertrag des/der Antragstellenden gebunden. Der/die Antragsstellende ist gleichzeitig als Fahrzeughalter*in des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt.
- Der/die Antragstellende stimmt mit der Beantragung der Förderung zu, dass die evm ab Datum der Förderzusage den von ihm/ihr eingereichten Fahrzeugschein im gleichen Jahr für die THG-Quote vermarkten darf.
- Der/die Antragstellende ist berechtigt, jedes Jahr die Förderung zur THG-Quote bei der evm erneut zu beantragen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Energieversorgung Mittelrhein AG
Vertrieb Privat- und Gewerbekunden
Schützenstraße 80-82
56068 Koblenz
Telefon: 0261/402-11111
Fax: 0261/402-7561220
E-Mail-Adresse: energieberatung@evm.de
Internet: www.evm-koblenz.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung