Förderprogramm: GGEW AG - Förderprogramm Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Elektroautos.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Stromkund*innen der GGEW AG.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung wird in Form einer Energiefreimenge für Strom gewährt, welche auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung gut geschrieben wird.
- Die Energiefreimenge beträgt für PKW, die zum Zeitpunkt der Antragstellungmaximal ein Jahr alt sind, einmalig 500 kWh.
- Die Energiefreimenge beträgt für PKW, die älter als ein Jahr, jedoch maximalvier Jahre alt sind einmalig 250 kWh.
- Pro Antragsteller*in ist die Förderung von maximal drei Elektrofahrzeugen möglich.
- Das Fahrzeug muss auf den/der Antragsteller*in oder einer Person, die mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, zugelassen sein.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
GGEW AG
Vertrieb & Services
Dammstraße 68
64625 Bensheim
Telefon: 06251/1301-457
Fax: 06251/1301-229
E-Mail-Adresse: emob@ggew.de
Internet: www.ggew.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung