Förderprogramm: GGEW AG - Förderprogramm Wärmepumpe (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Wärmepumpen im Netzgebiet der GGEW AG nach Zusendung des Inbetriebnahmeprotokolls der Wärmepumpe.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind GGEW-Kund*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 300 Euro pro Anlage.
  • Der Zuschuss wird nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe zu Heizzwecken (nicht Brauchwasserwärmepumpen) in fünf gleichen jährlichen Teilbeträgen in Höhe von jeweils 60 Euro als Gutschrift bei der Jahresverbrauchsabrechnung aus dem Vertragskonto gewährt.
  • Ab dem Nachweis erhält der Kunde fünf Jahre lang je kompletten Vertragsmonat (Strom) einen Zuschuss in Höhe von 5 Euro, die als Gutschrift bei der Jahresverbrauchsabrechnung bzw. Endabrechnung abgerechnet wird.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

GGEW AG
Vertrieb & Services / Hausanschlüsse
Dammstraße 68
64625 Bensheim
Telefon: 06251/1301-551
Fax: 06251/1301-590
E-Mail-Adresse: wehner@ggew.de
Internet: www.ggew.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

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