Förderprogramm: Stadt Herzogenaurach - Förderprogramm zur CO2-Minderung, Förderbaustein 9: Lastenfahrrad (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit oder ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lasten-Zuladung von 40 kg aufnehmen können.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Herzogenaurach sind.
- Einen Förderantrag können auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht stellen.
- Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal im Stadtbereich von Herzogenaurach haben, gewährt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Kosten, maximal 500 Euro für Lastenfahrräder sowie 20 Prozent der Kosten, maximal 300 Euro für Fahrradanhänger.
- Je Antragsteller*in ist im Zeitraum von zwei Jahren ein Fahrzeug förderfähig.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt
Wiesengrund 1
91074 Herzogenaurach
Frau Dr. Ramsbeck-Ullmann
Telefon: 09132/901-246
Fax: 09132/901-239
E-Mail-Adresse: umwelt@herzogenaurach.de
Internet: www.herzogenaurach.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung