Förderprogramm: ENTEGA - Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Wandladestationen (Wallbox).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ENTEGA Ökostrom-Kund*innen (Privat- oder Gewerbekund*innen).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss für Wandladestationen beträgt 100 Euro.
- Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss oder Fortbestand eines ENTEGA Ökostrom-Vertrags.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
ENTEGA Plus GmbH
Stichwort: Förderung
Postfach 11 07 61
64222 Darmstadt
Telefon: 0800 4 80 08 90
E-Mail-Adresse: energiesparen@entega.de
Internet: www.entega.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung