Förderprogramm: ENTEGA - Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Wandladestationen (Wallbox).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ENTEGA Ökostrom-Kund*innen (Privat- oder Gewerbekund*innen).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss für Wandladestationen beträgt 100 Euro.
  • Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss oder Fortbestand eines ENTEGA Ökostrom-Vertrags.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

ENTEGA Plus GmbH
Stichwort: Förderung
Postfach 11 07 61
64222 Darmstadt
Telefon: 0800 4 80 08 90
E-Mail-Adresse: energiesparen@entega.de
Internet: www.entega.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

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