Förderprogramm: Stadt Regensburg - Förderprogramm Regensburg effizient, Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • ab Werk serienmäßig für den Elektrobetrieb ausgelegte reine E-Fahrzeuge,sowie reine E-Fahrzeuge mit Range-Extender, deren Erstzulassung bei Antragseingang (Eingangsstempel Umweltamt) nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
  • neue, nicht zulassungspflichtige Pedelecs, Lastenpedelecs sowie Lastenräder und Fahrradanhänger.
Gefördert werden:
  • Neufahrzeuge und neue Fahrradanhänger
  • Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mindestens 36 Monaten
  • Zulassungspflichtige Fahrzeuge, deren Erstzulassung maximal 6 Monate vor Eingangsdatum (Eingangsstempel Umweltamt) des vollständigen Förderantrags datiert ist.
Zum Laden der Batterien ist ausschließlich der Bezug von CO2-frei erzeugtem Strom aus regenerativen Energiequellen zugelassen. Für Lastenräder und Fahrradanhänger entfällt der Bezug von CO2-frei erzeugtem Strom als Voraussetzung.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, gewerbliche Betriebe, freiberuflich tätige Personen, gemeinnützig anerkannte Organisationen mit Sitz in Regensburg.
  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Regensburg für Lastenpedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger sowie Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e und L4e.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Ein/e Antragsberechtigte/r kann maximal drei Maßnahmen fördern lassen.

  • Kauf oder Leasing (über einen Zeitraum von 36 Monaten) eines E-Fahrzeugs der EG-Fahrzeugklasse L1e bis L7e mit 25 Prozent des Netto-Kaufpreises oder der Netto-Leasingkosten bis maximal:
    • L1e bis L4e: Förderhöchstsatz 1.000 Euro für Privat und Gewerbe
    • L5e bis L7e: Förderhöchstsatz 3.000 Euro nur für Gewerbe.
  • Kauf oder Leasing von Pedelecs, Lastenpedelecs, Lastenrädern oder Fahrradanhängern mit 25 Prozent des Netto-Kaufpreises oder der Netto-Leasingkosten bis maximal:
    • Pedelecs: Förderhöchstsatz 600 Euro nur für Gewerbe
    • Lastenrad: Förderhöchstsatz 600 Euro für Privat und Gewerbe
    • Fahrradanhänger: Förderhöchstsatz 200 Euro für Privat und Gewerbe sowie
    • Lastenpedelecs: Förderhöchstsatz 1.000 Euro für Privat und Gewerbe.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Regensburg
Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz
Bruderwöhrdstraße 15b
93055 Regensburg
Telefon: 0941/507-3022
Fax: 0941/507-4319
E-Mail-Adresse: klimaschutz@regensburg.de
Internet: www.regensburg-effizient.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers

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