Förderprogramm: Mainzer Stadtwerke GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neukauf eines Elektro-Fahrrads, Elektro-Lastenrads, Elektro-Rollers sowie Elektro-Wandladestationen (Wallbox) und Elektro-Ladesäulen. Gebrauchte Fahrzeuge und Ladestationen sind von der Förderung ausgeschlossen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Gewerbetreibende, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Netzgebiet der Mainzer Netze GmbH haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werde gewährt:

  • 300 Euro Fördergeld für ein E-Lastenrad (zulässiges Gesamtgewicht bis 190 kg)
  • 700 Euro Fördergeld für ein E-Lastenrad (zulässiges Gesamtgewicht ab 191 kg)
  • 300 Euro Fördergeld für einen E-Roller
  • 400 Euro Fördergeld für eine E-Wandladestation
  • 600 Euro Fördergeld für eine E-Ladesäule.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH
Betreff: Förderprogramm
Rheinallee 41
55118 Mainz
Telefon: 06131/12 90 95
Fax: 06131/12 9 90 90
E-Mail-Adresse: emob@mainzer-stadtwerke.de
Internet: www.mainzerenergie.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf einer Ladestation

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