Förderprogramm: Mainzer Stadtwerke GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neukauf eines Elektro-Fahrrads, Elektro-Lastenrads, Elektro-Rollers sowie Elektro-Wandladestationen (Wallbox) und Elektro-Ladesäulen. Gebrauchte Fahrzeuge und Ladestationen sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Gewerbetreibende, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Netzgebiet der Mainzer Netze GmbH haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Elektro-Fahrrad (E-Bike, Pedelec): Zuschuss 100 Euro. Voraussetzung: Gefördert wird die Anschaffung von versicherungsfreien Elektro-Fahrrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h, sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Elektro-Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Die Förderung ist auf maximal zwei Elektro-Fahrräder pro Haushalt begrenzt.
  • Elektro-Lastenrad (E-Bike-Lastenrad, Lasten-Pedelec): Zuschuss 600 Euro. Voraussetzung: Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Lastenrädern (Lasten-Pedelecs), ab Werk mit Elektro-Antrieb ausgestattet, mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Lasten-Pedelecs bis 25 km/h, sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lasten-Pedelecs bis 45 km/h) und einer Zuladung von mindestens 50 kg (plus Fahrergewicht).
  • Elektro-Roller: Zuschuss 200 Euro. Voraussetzung: Gefördert wird die Anschaffung von neuen Elektro-Rollern, die ausschließlich elektrisch betrieben werden (monovalenter Antrieb) und über eine Straßenzulassung verfügen (Kennzeichen).
  • Elektro-Wandladestation (Wallbox): 400 Euro. Voraussetzung: Gefördert werden Kauf und Installation einer Elektro-Wandladestation mit mindestens einem Anschluss für Stecker Typ 2. Die Ladestation muss über eine Mindest-Ladeleistung von 11 kW verfügen und im Netzgebiet der Mainzer Netze GmbH durch einen Fachbetrieb installiert werden. Die Stromversorgung der Wandladestation muss mit zertifiziertem Ökostrom durch die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH erfolgen.
  • Elektro-Ladesäule (für Kleingewerbe mit mehr als einem Elektro-Fahrzeug): 600 Euro. Voraussetzung: Gefördert werden Kauf und Installation einer Elektro-Ladesäule mit mindestens 2 Ladepunkten für Stecker Typ 2. Die Ladesäule muss über eine Ladeleistung von mindestens 11 kW verfügen und im Netzgebiet der Mainzer Netze GmbH durch einen Fachbetrieb installiert werden. Die Stromversorgung der Ladesäule muss mit zertifiziertem Ökostrom je Ladepunkt durch die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH erfolgen und dem Betrieb von mehr als einem rein elektrisch betriebenen Fahrzeug dienen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH
Betreff: Förderprogramm
Rheinallee 41
55118 Mainz
Telefon: 06131/12 90 95
Fax: 06131/12 9 90 90
E-Mail-Adresse: emob@mainzer-stadtwerke.de
Internet: www.mainzerenergie.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

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