Förderprogramm: Stadtwerke Karlsruhe GmbH - Förderprogramm für Elektro-Mobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden E-Roller, E-Lastenräder und Elektro-Fahrräder.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Die Förderung gilt nur für Antragstellende, die entweder gleichzeitig mit dem Zeitpunkt der Antragstellung einen Ökostrom-Sondervertrag abschließen oder einen bereits bestehenden Ökostrom-Sondervertrag um 12 Monate verlängern.
  • Förderanträge von Antragstellenden, die noch keine SWK Kund*innen sind, werden nach Vertragsabschluss mit dem Zeitpunkt der Belieferung durch SWK berücksichtigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt jeweils 100 Euro.
  • Das Förderprogramm gilt beim Kauf eines neuen E-Zweirades bei einem von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH anerkannten Fachhändler.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Daxlanderstraße 72
76185 Karlsruhe
Telefon: 0800 200 300 6
E-Mail-Adresse: emobilitaet@stadtwerke-karlsruhe.de
Internet: www.stadtwerke-karlsruhe.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

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