Förderprogramm: Stadtwerke Karlsruhe GmbH - Förderprogramm für Elektro-Mobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden E-Roller, E-Lastenräder und Elektro-Fahrräder.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Die Förderung gilt nur für Antragstellende, die entweder gleichzeitig mit dem Zeitpunkt der Antragstellung einen Ökostrom-Sondervertrag abschließen oder einen bereits bestehenden Ökostrom-Sondervertrag um 12 Monate verlängern.
- Förderanträge von Antragstellenden, die noch keine SWK Kund*innen sind, werden nach Vertragsabschluss mit dem Zeitpunkt der Belieferung durch SWK berücksichtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt jeweils 100 Euro.
- Das Förderprogramm gilt beim Kauf eines neuen E-Zweirades bei einem von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH anerkannten Fachhändler.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Daxlanderstraße 72
76185 Karlsruhe
Telefon: 0800 200 300 6
E-Mail-Adresse: emobilitaet@stadtwerke-karlsruhe.de
Internet: www.stadtwerke-karlsruhe.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads