Förderprogramm: Stadt Köln - Zuschuss zur Bundesförderung – Klimafreundliches Wohnen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Es werden Maßnahmen zusätzlich gefördert, für die bereits eine Förderung nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) beantragt wurde und eine rechtskräftige Förderzusage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt.
  • Es gelten die Regelungen und technischen Anforderungen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
  • Gefördert werden die folgende Maßnahmen:
    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
    • Anlagentechnik (außer Heizung)
    • Anlagen zur Wärmeerzeugung
    • Heizungsoptimierung
    • Effizienzhäuser
    • Fachplanung und Baubegleitung
    • Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe
    • Errichtung einer Solarkollektoranlage mit gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von Gebäuden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Grundlage für die Ermittlung der Zuwendung sind die Angaben zu den förderfähigen Kosten aus den eingereichten Förderbescheiden der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Der Zuschuss beträgt 10 Prozent/Maßnahme der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG).
Der Zuschuss kann nur beantragt werden, wenn ein Zuwendungsbescheid der BAFA und/oder eine Förderzusage der KfW vorliegt. Dabei dürfen die Bescheide nicht älter als 1. Januar 2022 sein. Kumulierung:
  • Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern dadurch nicht die maximale Förderhöhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme überschritten wird.
  • In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 30.000 Euro pro Antragsteller*in und Jahr festgesetzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Köln
Willy-Brandt­-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-34344
E-Mail-Adresse: gebaeudesanierung@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt­koeln.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Einbau Solarthermieanlage | Hydraulischer Abgleich | Austausch Umwälzpumpe | Hausautomation

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