Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Wohnungsbau Sozial
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 WoFG sowie durch Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden nach § 16 Abs.1 Nr.3 WoFG.
- Die Zuwendung setzt wohntechnisch zweckmäßige und rationelle Grundrisslösungen für in sich abgeschlossene Wohnungen voraus. Verkehrsflächen (Flure), Abstellflächen sowie Flächen für Balkone, Loggien, Dachgärten oder Terrassen sind auf das notwendige Maß zu beschränken. In Abhängigkeit von der Haushaltsgröße sind folgende Wohnflächengrenzen einzuhalten:
- 1-Personenhaushalt bis zu 50 m²
- 2-Personenhaushalt bis zu 60 m²
- 3-Personenhaushalt bis zu 75 m²
- 4-Personenhaushalt bis zu 90 m²
- je weitere Person zusätzlich bis zu 15 m².
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit sie Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch die Gewährung der Zuwendung gesichert wird.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung wird als Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Baudarlehens zur Deckung der Gesamtausgaben mit einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungsnachlass gewährt.
- Der Zuschuss beträgt bei Schaffung von Wohnungen im 1. Förderweg 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.925 Euro/m² geförderter Wohnfläche und im 2. Förderweg 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.730 Euro/m² geförderter Wohnfläche. Zuwendungsfähig sind Ausgaben von bis zu 3.900 Euro/m² Wohnfläche.
- Bei der Schaffung von Wohnungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt das Baudarlehen im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.075 Euro/m² Wohnfläche und im 2. Förderweg 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.870 Euro/m² Wohnfläche. Zuwendungsfähig sind Ausgaben von bis zu 4.100 Euro/m² Wohnfläche.
- Bei der Schaffung von barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen gemäß DIN 18040-2:2011-09, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen (Kennzeichnung R), wird das Baudarlehen auf der Basis der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe der Prozentsätze des jeweiligen Förderweges gewährt.
Kontakt zur Antragstelle:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale
Postfach 160255
19092 Schwerin
Besucheradresse: Werkstraße 213, 19061 Schwerin
Internet: www.lfi-mv.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Beatrix Schuster, Simone Tarnow
Telefon: 0385/6363-8341, -1308
Fax: 0385/6363-139
E-Mail-Adresse: beatrix.schuster@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung