Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (Nr. 295)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Kommunale Unternehmen,
- Freiberuflich Tätige,
- Contractoren, für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.
- Landwirte nur in Modul 2 unter Komponente 5 (Artikel 41 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) förderfähig.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kreditbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zur Verfügung:
- Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1),
- Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2),
- Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).
- Der Zinssatz wird für maximal 10 Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Sofern erforderlich, unterbreitet die KfW der Hausbank vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot.
- Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrages.
- Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
- Mit Nachweis der durchgeführten Investitionen wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent (Modul 1, 3 und 4) bzw. bis zu 55 Prozent (Modul 2) der förderfähigen Investitionsmehrkosten gewährt.
- Pro Vorhaben gilt ein Höchstbetrag für den Tilgungszuschuss von 10 Millionen Euro für Maßnahmen aus den Modulen 2 bis 4. Der Tilgungszuschuss für Maßnahmen aus Modul 1 ist auf maximal 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt.
- Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinsitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energieeffiziente Produktion | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Photovoltaik | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Energiemanagement | BHKW