Förderprogramm: Kreis Wolfenbüttel - Förderprogramm zu Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen an Immobilien, die den Wärmeschutz wesentlich verbessern und nachhaltige Einsparungen von Heizenergie mit sich bringen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften mit maximal 6 Wohneinheiten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Gesamthöhe der Zuwendung ist begrenzt auf maximal 2.000 Euro pro Immobilie.
- Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn die Zuwendungssumme weniger als 500 Euro beträgt und wenn bereits Aufträge erteilt wurden oder mit der Maßnahme begonnen wurde.
- baulische Maßnahmen:
- Außenwanddämmung von außen: maximaler U-Wert 0,20 W/(m²K), Fördersatz 20 Euro/m²
- Verfüllung von Hohlschichten in Außenwänden: maximaler U-Wert WLG ≤ 0,035 W/(mK), Fördersatz 10 Euro/m²
- Fenster: maximaler U-Wert 0,95 W/(m²K), Fördersatz 40 Euro/m²
- Dachflächenfenster: maximaler U-Wert 1,00 W/(m²K), Fördersatz 60 Euro/m²
- Außentüren beheizter Räume: maximaler U-Wert 1,30 W/(m²K), Fördersatz 40 Euro/m²
- Schrägdächer und Flachdächer: maximaler U-Wert 0,14 W/(m²K), Fördersatz 20 Euro/m²
- Gaubendächer und Gaubenwangen: maximaler U-Wert 0,20 W/(m²K), Fördersatz 20 Euro/m²
- oberste Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen: maximaler U-Wert 0,14 W/(m²K), Fördersatz 10 Euro/m²
- Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen, Bodenflächen gegen Erdreich: maximaler U-Wert 0,25 W/(m²K), Fördersatz 10 Euro/m²
- effizienzsteigernde Maßnahmen an der Haustechnik:
- Thermische Solaranlage zur Warmwasserunterstützung als Neuinstallation: 10 Prozent der förderfähigen Kosten
- Thermische Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung als Neuinstallation: 10 Prozent der förderfähigen Kosten
- Vorhandene thermische Solaranlage zur Warmwasserunterstützung mit einer Ergänzung zur Heizungsunterstützung erweitern: 10 Prozent der förderfähigen Kosten
- Thermische Solaranlage, wie oben beschrieben, in Verbindung mit einem Kesseltausch (Brennwerttechnik) mit Öl oder Gas als Brennstoff mit hydraulischem Abgleich und Pumpentausch: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
- Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung als Neuinstallation: 10 Prozent der förderfähigen Kosten
- Batterie-Speicher für neuinstallierte/bestehende Photovoltaikanlagen: 10 Prozent der förderfähigen Kosten
- Biomassekessel (Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz) als Kesseltausch mit hydraulischem Abgleich und Pumpentausch: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landkreis Wolfenbüttel
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel
Frau Adam, Herr Herglotz
Telefon: 05331/84-441, -494
Fax: 05331/84-465
E-Mail-Adresse: S.Adam@lk-wf.de
Internet: www.lk-wolfenbuettel.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Photovoltaik | Einbau Solarthermieanlage | Batteriespeicher | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung