Förderprogramm: Kreis Wolfenbüttel - Förderprogramm zu Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten, Förderschwerpunkt: Klimafolgenanpassung


Was wird gefördert?

Projekte können im Neubau und an Bestandsgebäuden gefördert werden. Förderfähig sind:

  • Dachbegrünungen (extensiv oder intensiv) auf beheizten und unbeheizten Gebäuden
  • Fassadenbegrünungen an beheizten Bauwerken
  • Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser (ausgenommen auf dem Gebiet der Samtgemeinden Sickte und Baddeckenstedt)
  • Maßnahmen zum Regenrückhalt und zur Nutzung von Niederschlagswasser.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen und Privathaushalte
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit maximal acht Wohneinheiten
  • Private Vermietende von Wohngebäuden mit maximal acht Wohneinheiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Gesamthöhe der Zuwendungen ist pro Wohngebäude und Grundstück begrenzt auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro.
  • Bei der Kombination von Maßnahmen aus beiden Förderschwerpunkten steigt der Höchstbetrag auf 5.000 Euro.
  • Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn die beantragte Zuwendungssumme weniger als 500 Euro beträgt.
  • Folgende Fördersätze werden gewährt:
    • Anlegen eines extensiven Gründachs auf beheizten Gebäuden: 30 Euro/m²
    • Anlegen eines intensiven Gründachs auf beheizten Gebäuden: 35 Euro/m²
    • Anlegen eines extensiven Gründachs auf unbeheizten Bauwerken, beispielsweise Garagen und Carports: 25 Euro/m²
    • Anlegen eines intensiven Gründachs auf unbeheizten Bauwerken, beispielsweise Garagen und Carports: 30 Euro/m²
    • Anlegen von Fassadenbegrünung an beheizten Gebäuden: 60 Prozent der Investitionskosten (bei Umsetzung in Eigenleistung nur Materialkosten), zur erstmaligen Errichtung/Anlage, maximal 3000 Euro
    • Errichtung von Versickerungsanlagen (technisches Bauwerk) für Niederschlag von Dach- und Hofflächen, Mulden-Rigolen-System, Mulden oder Rigolen Systeme zur Ergänzungsentwässerung: Mindestvolumen in Summe 2 m³, 300 Euro/m³
    • Ober- oder unterirdische Maßnahmen zum Rückhalt und zur Nutzung von Niederschlagswasser Zisternen (mit Kanalüberlauf oder Oberirdischem Überlauf): Mindestvolumen in Summe 2 m³, 300 Euro/m³.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist für die gleichen förderfähigen Kosten grundsätzlich möglich. Die Höchstbeträge und eventuelle Kumulierungsverbote in den entsprechenden Richtlinien anderer Fördermittelgeber sind zu beachten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landkreis Wolfenbüttel
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel
Frau Adam, Herr Herglotz
Telefon: 05331/84-441, -494
Fax: 05331/84-465
E-Mail-Adresse: S.Adam@lk-wf.de
Internet: www.lk-wolfenbuettel.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

Mit Expertentipps den passenden Fördertopf finden

BAFA, BEG, EBW, KfW. Sie müssen sich nicht alles merken. In unserer Online-Community VierWende erhalten Sie Unterstützung von anderen Sanierenden und unabhängigen Expert*innen. Profitieren Sie von:

• regelmäßigen Gruppen-Energieberatungen
• der Möglichkeit, Fragen direkt an die Referent*innen zu stellen
• Webinaren mit namhaften Herstellern

Melden Sie sich an und finden Sie heraus, wie Sie an staatliche Fördermittel kommen. Werbefrei und neutral!

Jetzt anmelden

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"