Förderprogramm: Thüringen - Klima Invest - Kommunale Klimaschutzmaßnahmen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Die Förderung zielt ab auf das Erreichen der Ziele des Thüringer Klimagesetzes, insbesondere auf die Verminderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in Thüringen. Gefördert werden u.a.:
- Einstiegspakete: externe Beratungen zu Klimaschutz und Öffentlichkeitsarbeit, fernerexterne Leistungen zur Unterstützung von entsprechenden Vergabeverfahren, zur Beantragung von Fördermitteln sowie die Umsetzung von aus einer Beratung oder einem Konzept abgeleiteten Maßnahmen (inklusive Investitionen)
- Klimaschutzkonzepte(auch zur Mobilität), energetische Quartierskonzepte, Potenzialstudien, Energieberatung für Gebäude sowie andere konzeptionelle Fördergegenstände in Kombination mit Bundesförderung
- sonstige konzeptionelle Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere Klimaschutzstrategien und sonstige Potenzialstudien und Konzepte zur Minderung von Treibhausgasen in verschiedenen Bereichen
- Konzepte zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung
- Externe Leistungen für Klimaschutzmanagement, soweit den Maßnahmen qualifizierte Konzepte zugrunde liegen, z.B.
- Externe Leistungen für Klimaschutzmanagement, soweit den Maßnahmen qualifizierte Konzepte zugrunde liegen
- Einführung eines Mobilitätsmanagements
- Beratung zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen und unterstützende Dienstleistungen sowie Software zur Umsetzung dieser
- gebäudetechnische Investitionen,u.a. zum Einsatz erneuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Wärmerückgewinnung und zur Dämmung von Gebäudeteilen
- Außen-und Straßenbeleuchtung
- Investitionen in nachhaltige Mobilität
- Personal für Klimaschutz- oder Energiemanagement (inklusive Personal für Energiesparmodelle und Mobilitätsmanagement).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger*innen sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise, kommunale Betriebe und Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie karitative, religionsgemeinschaftliche und gemeinnützige Organisationen, insbesondere auch Träger der freien Wohlfahrtspflege, im Freistaat Thüringen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Anteilsfinanzierung, bei der Förderung von Einstiegspaketen als Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen mindestens 7.500 Euro betragen (mit Ausnahme der Fördergegenstände zu den Einstiegspaketen). Die maximal zulässige Förderung liegt bei 200.000 Euro je Förderfall.
- Die maximalen Förderquoten je Fördergegenstand entnehmen Sie der Richtlinie.
Kontakt zur Antragstelle:
Thüringer Aufbaubank
Agrarförderung / Infrastruktur / Umwelt
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Kontakt zum Fördergeber:
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Telefon: 0361/7447-0
Fax: 0361/7447-410
E-Mail-Adresse: info@aufbaubank.de
Internet: www.aufbaubank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energiemanagement | Unternehmensberatung | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Energieeffiziente Beleuchtung