Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH Immo Effizienzhaus (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die die energetischen Mindeststandards einhält. Sie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H´T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzees (GEG) um mindestens 10 Prozent unterschreiten.
  • Kauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die mindestens den Energiestandard EffizienzhausSH 100 einhält.
  • Kauf mit Modernisierung einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung mindestens beim Jahresprimärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H´T den Standard EffizienzhausSH 100 erreicht.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer*innen einer selbst genutzten Immobilie.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Darlehensbetrag beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro.
  • Auszahlung bei Neubau je 50 Prozent bei Baubeginn und bei Fertigstellung des Rohbaus, bei Kauf in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises.
  • Es muss eine Eigenbeiteiligung von 7,5 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie gewährleistet werden.
  • Der Sollzinssatz ist fest für 15 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt 2 Prozent oder 3 Prozent p.a. Zum Ende der Sollzinsbindung wird ein neuer Sollzinssatz oder die Rückzahlung des offenen Darlehensbetrages vereinbart.
  • Die Darlehenslaufzeit beträgt je nach Sollzins- und Tilgungssatz zwischen 15 und 36 Jahren.
Kumulierung: Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem IB.SH Immo Eigentum in Anspruch genommen werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-0
Fax: 0431/9905-3383
E-Mail-Adresse: immobilien@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landesregierung Schleswig-Holstein

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Fernwärme | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Übersicht über alle Förderprogramme

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