Förderprogramm: Sachsen - Mittelstandsrichtlinie - Umweltmanagement (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungen, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen:

  • Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung,
  • Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) oder Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC),
  • Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1,
  • Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB), DLG-Nachhaltigkeitsstandard),
  • Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren KMU, mit denen Umweltmanagementansätze oder Umweltmanagementsysteme entwickelt, weitergeführt und eingeführt werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei Gruppenprojekten auch Kammern, Kommunen und Landkreise.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Direktverfahren und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einschaltung eines Qualitätssicherers.
  • Folgende Höchstbeträge werden gezahlt:
    • Beratungen zu Validierung/Zertifizierung: maximal 350 Euro Zuwendung pro Tag, maximal 8.000 Euro pro Kalenderjahr, maximal 12.000 Euro in drei Jahren
    • Energieberatungen, Beratungen zur Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes: maximal 350 Euro Zuwendung pro Tag, maximal 12.000 Euro in drei Jahren
    • Gruppenprojekte: maximal 350 Euro Zuwendung pro Tag, maximal 30.000 Euro pro Kalenderjahr, maximal 12.000 Euro für Beratungen in drei Jahren.

Kontakt zur Antragstelle:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Abteilung Wirtschaft
01054 Dresden

Kontakt zum Fördergeber:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4910
Fax: 0351/4910-21015
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energiemanagement | Energieberatung

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