Förderprogramm: Sachsen - Förderprogramm gebundener Mietwohnraum (RL gMW) (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gegenstand der Förderung ist die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum im Sinne des § 1 Absatz 1 Halbsatz 1 des Wohnraumförderungsgesetzes.
  • Die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum kann erfolgen durch
    • Baumaßnahmen, durch die Wohnraum in einem neuen selbständigen Gebäude geschaffen wird (Neubau)
    • Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Bauaufwand (mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche) Wohnraum geschaffen wird (Ausbau, Umbau oder Erweiterung) oder
    • Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand (mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche) zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (Ausbau und Umbau).

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger ist die Gemeinde (Erstempfänger), die die Zuwendung in eigener Zuständigkeit an den/die Eigentümer*in der geförderten Wohnung (Letztempfänger*in) weiterreicht.
  • Die Förderung erfolgt nur in Gemeinden, die einen entsprechenden Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum verbindlich nachweisen und deren Wohnungsmarktsituation eine zukünftige Gefährdung der Versorgung von einkommensschwachen Haushalten mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen erkennen lässt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt in der Regel 35 Prozent, aber maximal 3,50 Euro pro Quadratmeter, der für die geförderte Wohnung festgelegten durchschnittlichen Angebotsmiete für vergleichbare Wohnungen in dem gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet zum Zeitpunkt der Antragstellung, gerechnet auf 15 Jahre und auf die anrechenbare Wohnfläche in Quadratmetern.
  • Der Zuschuss kann sich reduzieren, wenn die Miete nach Abzug der Förderung den in der jeweiligen Gemeinde geltenden Höchstsatz der Kosten der Unterkunft unterschreitet.

Kontakt zur Antragstelle:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Abteilung Infrastruktur
01054 Dresden

Kontakt zum Fördergeber:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4259
Fax: 0351/4910-4205
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Scheitholzheizung | Hackschnitzel-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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