Förderprogramm: Sachsen - Förderprogramm preisgünstiger Mietwohnraum (FRL pMW)


Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, d.h. die Wohnungen sind anschließend für 15 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden. Gefördert werden insbesondere folgende bauliche Maßnahmen:

  • alle Modernisierungsmaßnahmen in den Kostengruppen 300 bis 500 und 700 gemäß DIN 276 sowie Baunebenkosten
  • Gebrauchswerterhöhungen, insbesondere Anpassungen von Zuschnitten, Herrichtung von Sanitärräumen, Anbau und Modernisierung von Balkonen, Ein- und Anbau von Aufzügen
  • Abbau von Barrieren und Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohnungen, Gebäuden und Grundstücken
  • Schallschutz, Radonschutz, Reduzierung des Energieverbrauches und der Kohlendioxid-Emissionen
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärme und Kälte; Anlagen, die ausschließlich zur Stromerzeugung dienen, werden nicht mitgefördert z.B. Photovoltaik, Windkraftanlagen und Stromspeicher)
  • Dach- und Fassadenbegrünung und andere Maßnahmen der Klimaanpassung.
Besonders gefördert werden energetisch hochwertige Modernisierungen, wenn mindestens das Effizienzhaus 85 oder bei Denkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz das Niveau "Effizienzhaus Denkmal" nach Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude erreicht wird,


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte von Mietwohnraum.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Bei Modernisierung im Sinne §16 Abs. 3 Wohnraumfördergesetz liegt die Zuschusshöhe bei 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 640 Euro/m² Wohnfläche.
  • Energetisch hochwertige Modernisierungen werden wie folgt gefördert:
    • Zuschusshöhe 45 Prozent für die nach BEG WG Nr. 8.2a förderfähigen energetischen Sanierungsmaßnahmen inkl. Ausgaben für die mitgeförderten Umfeldmaßnahmen
    • Zuschusshöhe 60 Prozent für die Ausgaben, die weder nach der oben genannten Förderung (45 % Zuschusshöhe) noch nach BEG WG Nr. 8.2 b förderfähig sind; Erhöhung der Förderung um 5 Prozentpunkte, wenn für das Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4920
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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