Förderprogramm: Gemeinde Steinhagen - Förderung von Sanierungsgutachten für Wohngebäude (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines qualifizierten Sanierungsgutachtens zur Energieeffizienzsteigerung von Immobilien. Als Mindestinhalte eines förderfähigen Sanierungsgutachtens werden festgelegt:
- Aufzeigen des Ist-Zustandes des Gebäudes mit der Option zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises
- Ausstellung eines Energiebedarfsausweises, wenn gewünscht
- Darstellung von mindestens zwei Sanierungsvorschlägen inclusive der sich daraus ergebenden Energieeinsparmöglichkeiten und der in etwa zu erwartenden Kosten
- Hinweis auf die Möglichkeiten zum Einsatz von erneuerbaren Energien
- Empfehlungen zur sinnvollen Reihenfolge bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen
- Umfassendes Aufzeigen von Fördermöglichkeiten, z.B. KfW, progres.NRW etc.
- Erläuterung der im schriftlichen Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen und Varianten in einem Abschlussgespräch.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Anspruchsberechtigt kann jede/r private (d. h. nicht öffentliche) Eigentümer*in von im Gebiet der Gemeinde Steinhagen liegenden Wohngebäuden bis maximal vier Wohneinheiten sein, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 erfolgt ist.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das Sanierungsgutachten wird mit bis zu 30 Prozent der entstandenen Kosten bzw. maximal 400 Euro gefördert. Gefördert werden maximal zwei Wohngebäude pro Eigentümer*in und Jahr.
- Der/die beauftragte Gutachter*in muss unabhängig und in der Energieeffizienz-Expert*innenliste der dena (Deutsche Energieagentur) gelistet sein. Das Gutachten muss frei sein von Hinweisen auf bestimmte Anbieter*innen und/oder Produkte und als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach den KfW-Gebäudesanierungsprogrammen des Bundes dienen können.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Steinhagen
Am Pulverbach 25
33803 Steinhagen
Telefon: 05204/997-313
E-Mail-Adresse: umwelt@steinhagen.de
Internet: www.gemeinde-steinhagen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung