Förderprogramm: MVV Energie AG - Fernwärme (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung der Beheizung bestehender Gebäude von Strom, Öl oder festen Brennstoffen auf einen Fernwärmehausanschluss.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Anschlussnehmende im Sinne des § 10 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme in der aktuellen Version (AVBFernwärmeV), wenn sich die zu fördernde Immobilie in einem Fernwärmevorzugsgebiet befindet und die Leitung vor dem Haus liegt und Sie für diese Immobilie einen Fernwärmeliefervertrag mit der MVV abgeschlossen haben. In Sonderausbaugebieten können je nach Wirtschaftlichkeit auch Fördermittel gewährt werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt 3.500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
MVV Energie AG
Vertrieb Privat- und Gewerbekunden
Luisenring 49
68159 Mannheim
Telefon: 0621/290-3159
E-Mail-Adresse: fernwaerme@mvv.de
Internet: www.mvv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung