Förderprogramm: Hamburg - Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR) (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen. Es gibt folgende Förderschwerpunkte:

  • Förderschwerpunkt 1: Machbarkeitsuntersuchungen „Effizienz-Checks“: Gefördert werden Untersuchungen, mit denen Projekte der Förderschwerpunkte 2 bis 7 sowohl technisch als auch wirtschaftlich bewertet werden.
  • Förderschwerpunkt 2: Energieeffizienz steigern: Gefördert werden freiwillige Investitionen in Komponenten und Maschinen von bestehenden Produktionsanlagen sowie Anlagen der Gebäudetechnik mit dem Ziel, deren Energieeffizienz zu verbessern und damit zur nachhaltigen Minderung der CO2-Emissionen beitragen.
  • Förderschwerpunkt 3: Materialeffizienz steigern und Wasser einsparen: Gefördert werden freiwillige Projekte zur Verringerung der in der Produktion eingesetzten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder von Halbzeugen, sowie Projekte, die den Bedarf an Trinkwasser verringern oder die Abwassermenge reduzieren.
  • Förderschwerpunkt 4: Erneuerbare Energien für die Bereitstellung von Prozesswärme/-kälte einsetzen: Gefördert wird die Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte auf Basis Erneuerbarer Energien, wie beispielsweise der Einsatz von Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Energiequellen nutzen. Auch die Verwendung von grünem Wasserstoff oder Biomasse anstelle von fossilen Brennstoffen wird gefördert.
  • Förderschwerpunkt 5: Unvermeidbare Abwärme nutzen: Gefördert werden Projekte, bei denen unvermeidbare Abwärme aus Produktionsprozessen oder der Erbringung von Dienstleistungen anderen Unternehmen über ein Wärmenetz zur Verfügung gestellt wird.
  • Förderschwerpunkt 6: Produktion dekarbonisieren: Gefördert werden Projekte, mit denen Produktionsanlagen heute oder perspektivisch ohne die Entstehunvon CO2-Emissionen klimaneutral betrieben werden können. Dies kann beispielsweise durch Elektrifizierung der Prozesswärmeerzeugung oder durch Substitution von im Produktionsprozess verwendeter klimaschädlicher Stoffe erfolgen.
  • Förderschwerpunkt 7: Energie flexibel nutzen: Gefördert werden Projekte, die die Energiewende durch flexible Energieverwendung oder -bereitstellung unterstützen und so zu einem vermehrten Einsatz Erneuerbarer Energien führt. Hierzu zählen zum Beispiel Projekte zur angebotsorientierten Stromnutzung oder zur Bereitstellung von Regelleistung.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung (z.B. Sportvereine, Wohnungsbaugenossenschaften) sein.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro jährlich vermiedener Tonne CO2 bzw. pro eingesparter Tonne Material, Abfall oder eingespartem Kubikmeter Wasser. Die Förderquote beträgt je nach Förderschwerpunkt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Investitionen werden nur insoweit gefördert, dass unter Berücksichtigung der Förderung eine Amortisationszeit von zwei Jahren nicht unterschritten wird.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Abteilung Wirtschaft und Umwelt - Unternehmen für Ressourcenschutz -
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-580
E-Mail-Adresse: ufr@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftung & Wärmerückgewinnung | Kraft-Wärme-Kopplung | Energieeffiziente Produktion

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