Förderprogramm: Hessen - Modernisierung zum Passivhaus im Bestand (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen und zur Reduzierung des Primärenergieeinsatzes im Rahmen von energetischen Modernisierungsmaßnahmen in Gebäuden, wenn diese geeignet sind, den jährlichen Heizwärmebedarf des Gebäudes auf maximal 25 kWh pro m² zu reduzieren. Bei der energetischen Modernisierung sollen passivhaustaugliche Komponenten, Bautechniken und Verfahren zur Anwendung kommen.
  • Zuwendungsfähig sind die Mehrausgaben einer energetisch optimierten Modernisierung gegenüber einer Modernisierung, die die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bei der Modernisierung von Bauteilen einhält.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Ist der/die Antragsteller*in nicht Eigentümer*in des zu modernisierenden Gebäudes, ist die Zustimmung der Gebäudeeigentümer*innen zu den umfassenden Modernisierungsmaßnahmen vorzulegen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es kann ein Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben gewährt werden, der auf einen Höchstbetrag begrenzt wird.
  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 12.500 Euro betragen.
  • Als zuwendungsfähig werden unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben folgende Mehrausgaben anerkannt:
    • Investive Mehrausgaben für bauliche Maßnahmen:
      • Außenwand: 35 Euroje Quadratmeter Bauteilfläche
      • Dach: 30 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche
      • Oberste Geschossdecke: 12 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche
      • Grundfläche/Kellerdecke/Kellerinnenwände: 12 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche
      • Fenster: 100 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche.
    • Investive Mehrausgaben für technische Gebäudeausrüstung, wenn diese ausschließlich zur Erfüllung der Anforderung an den Jahres-Heizwärmebedarf installiert wird, können in ihrer tatsächlichen Höhe als zuwendungsfähig anerkannt werden (insbesondere für raumlufttechnische Anlagen).
    • Ausgaben für die Durchführung eines Blower-Door-Tests, für die Installation von Messeinrichtungen für den Heizenergieverbrauch nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen sowie Planungsmehrausgaben sind bis zu einer Höhe von maximal 10 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben zuwendungsfähig.

Kontakt zur Antragstelle:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 - 35
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069/9132-2739
E-Mail-Adresse: Roger.Best@wibank.de
Internet: www.wibank.de

Kontakt zum Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL)
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/815-0
Fax: 0611/815-2227
E-Mail-Adresse: info@wirtschaft.hessen.de
Internet: www.wirtschaft.hessen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Photovoltaik | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Sanierung Nichtwohngebäude | Photovoltaik | Solarthermie | Lüftung & Wärmerückgewinnung

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