Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu zählen insbesondere:

  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
  • Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität
  • Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
  • Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben nach dem Mehrkostenprinzip, soweit sie zur Erreichung des Vorhabensziels erforderlich sind.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind, sofern sie nicht wirtschaftlich tätig sind:

  • Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Kirchen)
  • Vereine, Verbände und Stiftungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss).
  • Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden.
  • Zuwendungsvoraussetzungen u.a.:
    • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen.
    • Die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten muss gesichert sein.
    • Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen worden sein.
    • Die Amortisationszeit des Projektes beträgt fünf Jahre.
Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre.

Kontakt zur Antragstelle:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin

Kontakt zum Fördergeber:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385/6363-1268
E-Mail-Adresse: ramona.voss@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Biomasseheizung | Energieeffiziente Produktion | Kraft-Wärme-Kopplung | Photovoltaik | Solarthermie | Wärmepumpen | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Fernwärme | Erneuerbare Energien Hybridheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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