Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu zählen insbesondere:
- Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
- Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
- Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
- Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität
- Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
- Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
- Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind, sofern sie nicht wirtschaftlich tätig sind:
- Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Kirchen)
- Vereine, Verbände und Stiftungen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss).
- Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden.
- Zuwendungsvoraussetzungen u.a.:
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen.
- Die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten muss gesichert sein.
- Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen worden sein.
- Die Amortisationszeit des Projektes beträgt fünf Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin
Kontakt zum Fördergeber:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385/6363-1268
E-Mail-Adresse: ramona.voss@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Biomasseheizung | Energieeffiziente Produktion | Kraft-Wärme-Kopplung | Photovoltaik | Solarthermie | Wärmepumpen | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Fernwärme | Erneuerbare Energien Hybridheizung