Förderprogramm: Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Es werden Maßnahmen an Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt mit mindestens drei Mietwohnungen gefördert. Finanziert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand, insbesondere:

  • Instandsetzung und Modernisierung zur Gebrauchswertverbesserung bzw. -wiederherstellung, wie Erneuerung von Elektro- und Wasserversorgung, Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe Klasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, Fußböden sowie Veränderung des Wohnungszuschnitts; beim Austausch einer Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Behebung baulicher Mängel, wie Schadstoffsanierung (Radonsanierung u. s. w.), Lärmschutz und Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau
  • Erneuerung der Fenster
  • Maßnahmen zur Verbesserung sanitärer Einrichtungen
  • Gemeinschaftsräume
  • barrierefreier Zugang zum Gebäude und zu den Wohnungen (z.B. Aufzüge, Rampen), Wohnungstüren sollen schwellenlos sein.
  • Wohnumfeldmaßnahmen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Wohnraum in Sachsen-Anhalt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 10.000 Euro.
  • Bei Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs beträgt die Förderung je Wohneinheit maximal 20.000 Euro.
  • Die Zuwendung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
  • Der Zuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt. Innerhalb von 6 Monaten nach Auszahlung der Zuwendung ist der zweckentsprechende Mitteleinsatz nachzuweisen. (Verwendungsnachweis).
  • Der geförderte Wohnraum unterliegt einer Zweck- und Belegungsbindung.
Kumulierung:
  • Maßnahmen, für die in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Antragstellung bereits Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt oder des Bundes gewährt wurden, sind von der Förderung nach vorstehender Richtlinie ausgeschlossen.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm "Sachsen-Anhalt MODERN" ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderBeratungsZentrum (FBZ)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 5 60 07 57 (kostenfreie Hotline)
E-Mail-Adresse: beratung@ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Hausautomation | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Austausch Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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