Förderprogramm: Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Es werden Maßnahmen an Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt mit mindestens drei Mietwohnungen gefördert. Finanziert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand, insbesondere:
- Instandsetzung und Modernisierung zur Gebrauchswertverbesserung bzw. -wiederherstellung, wie Erneuerung von Elektro- und Wasserversorgung, Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe Klasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, Fußböden sowie Veränderung des Wohnungszuschnitts; beim Austausch einer Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Behebung baulicher Mängel, wie Schadstoffsanierung (Radonsanierung u. s. w.), Lärmschutz und Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau
- Erneuerung der Fenster
- Maßnahmen zur Verbesserung sanitärer Einrichtungen
- Gemeinschaftsräume
- barrierefreier Zugang zum Gebäude und zu den Wohnungen (z.B. Aufzüge, Rampen), Wohnungstüren sollen schwellenlos sein.
- Wohnumfeldmaßnahmen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Wohnraum in Sachsen-Anhalt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 10.000 Euro.
- Bei Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs beträgt die Förderung je Wohneinheit maximal 20.000 Euro.
- Die Zuwendung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
- Der Zuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt. Innerhalb von 6 Monaten nach Auszahlung der Zuwendung ist der zweckentsprechende Mitteleinsatz nachzuweisen. (Verwendungsnachweis).
- Der geförderte Wohnraum unterliegt einer Zweck- und Belegungsbindung.
- Maßnahmen, für die in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Antragstellung bereits Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt oder des Bundes gewährt wurden, sind von der Förderung nach vorstehender Richtlinie ausgeschlossen.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm "Sachsen-Anhalt MODERN" ist ausgeschlossen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderBeratungsZentrum (FBZ)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 5 60 07 57 (kostenfreie Hotline)
E-Mail-Adresse: beratung@ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Hausautomation | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Austausch Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung