Förderprogramm: Bremen - Programm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm) (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung (z.B. Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion), der Nutzung von Abwärme und der betrieblichen Nutzung regenerativer Energiequellen (z.B. Sonnenenergie, Erdwärme, Biomasse) dienen
  • die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich Begleitung ihrer Durchführung.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen aus den Bereichen der Industrie, der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen freien Berufe, die eine Maßnahme in ihrem Betrieb im Land Bremen durchführen wollen
  • Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, die eine Maßnahme im Land Bremen durchführen und diese mit einem Unternehmen im Rahmen einer Contractingvereinbarung abrechnen wollen
  • bei mit einem Gebäude verbundenen Maßnahmen darüber hinaus alle Grund-/Gebäudeeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Mieter*innen und Pächter*innen mit Zustimmung des/der dinglich Verfügungsberechtigten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist ausgeschlossen.
  • In folgendem Umfang wird gefördert:
    • Für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (38 AGVO) werden Zuschüsse bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
    • Für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (40 AGVO) werden Zuschüsse bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
    • Für die Nutzung von erneuerbaren Energien (41 AGVO) werden Zuschüsse bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
    • Für betriebliche Energiekonzepte (Artikel 49 AGVO) beträgt die Förderhöhe bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000 Euro. Große Unternehmen können nur dann gefördert werden, wenn das Energiekonzept zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Energieaudit durchgeführt wird.
    • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann die Förderquote um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Kumulierung: Die Förderung aus dem REN-Programm ist nachrangig. Eine Kumulation mit Beihilfen aus Programmen anderer Fördergeber ist zulässig. Die nach der REN-Richtlinie festgesetzten Förder-Höchstgrenzen dürfen dabei nicht überschritten werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Herr Michael Richts
Telefon: 0421/361-4414
Fax: 0421/496-4414
E-Mail-Adresse: Michael.richts@umwelt.bremen.de
Internet: www.bauumwelt.bremen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energiemanagement | Kraft-Wärme-Kopplung | Photovoltaik | Heizungsmodernisierung | Fernwärme | Biomasseheizung | Wärmepumpen | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Energieeffiziente Produktion | Energieeffiziente Beleuchtung

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