Förderprogramm: Stadtwerke Aachen - Hydraulischer Abgleich (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden die systematische Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Begleitmaßnahmen. Im Einzelnen förderfähig ist:
- die Bestandsaufnahme und Analyse des Ist- Zustandes der Heizungsanlage
- die vorbereitende Berechnung zum hydraulischen Abgleich
- der für einen hydraulischen Abgleich ggf. notwendige Einbau bzw. Austausch technischer Komponenten (voreinstellbare Heizkörperthermostatventile, Ventileinsätze, Strangregulierventile, Differenzdruckregler, etc.)
- die hydraulische Einregulierung der Verteilanlage (z.B. durch Voreinstellung der Heizkörperthermostatventile)
- der Austausch von einzelnen Heizkörpern mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung
- die Umsetzung aller erforderlichen Einstellarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpeneinstellung)
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt Stromkund*innen der STAWAG, die zur Beheizung des zu modernisierenden Gebäudes auch Gas-bzw. (Fern-) Wärmekund*innen der STAWAG sind.
- Der (ausschließliche) Bezug von Allgemeinstrom (Tarif: StromSTA®Allgemein) berechtigt nicht zur Förderung.
- Gewerbliche Hausverwalter mit mehr als 10 Wohneinheiten sind ausgeschlossen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und getrennt für die Bereiche „Berechnung“ und „Durchführung“ ermittelt.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro.
- Förderfähig sind nur Maßnahmen in Gebäuden mit nur einer zentralen Wärmeversorgungsanlage und einer Kessel- bzw. thermischen Anschlussleistung bis maximal 250 kW sowie Maßnahmen an Heizungsverteilanlagen die vor dem Jahr 2010 in Betrieb genommen wurden.
Kontakt zur Antragstelle:
Energieberatung der STAWAG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-1333
E-Mail-Adresse: energieberatung@stawag.de
Internet: www.stawag.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Aachen AG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-0
Fax: 0241/181-868
E-Mail-Adresse: info@stawag.de
Internet: www.stawag.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung