Förderprogramm: Stadtwerke Aachen - Hydraulischer Abgleich (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden die systematische Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Begleitmaßnahmen. Im Einzelnen förderfähig ist:

  • die Bestandsaufnahme und Analyse des Ist- Zustandes der Heizungsanlage
  • die vorbereitende Berechnung zum hydraulischen Abgleich
  • der für einen hydraulischen Abgleich ggf. notwendige Einbau bzw. Austausch technischer Komponenten (voreinstellbare Heizkörperthermostatventile, Ventileinsätze, Strangregulierventile, Differenzdruckregler, etc.)
  • die hydraulische Einregulierung der Verteilanlage (z.B. durch Voreinstellung der Heizkörperthermostatventile)
  • der Austausch von einzelnen Heizkörpern mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung
  • die Umsetzung aller erforderlichen Einstellarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpeneinstellung)

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt Stromkund*innen der STAWAG, die zur Beheizung des zu modernisierenden Gebäudes auch Gas-bzw. (Fern-) Wärmekund*innen der STAWAG sind.
  • Der (ausschließliche) Bezug von Allgemeinstrom (Tarif: StromSTA®Allgemein) berechtigt nicht zur Förderung.
  • Gewerbliche Hausverwalter mit mehr als 10 Wohneinheiten sind ausgeschlossen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und getrennt für die Bereiche „Berechnung“ und „Durchführung“ ermittelt.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro.
  • Förderfähig sind nur Maßnahmen in Gebäuden mit nur einer zentralen Wärmeversorgungsanlage und einer Kessel- bzw. thermischen Anschlussleistung bis maximal 250 kW sowie Maßnahmen an Heizungsverteilanlagen die vor dem Jahr 2010 in Betrieb genommen wurden.
Kumulierung: Eine Kombination mit Förderprogrammen Dritter ist möglich, soweit dies nach den Richtlinien der anderen Förderprogramme zulässig ist.

Kontakt zur Antragstelle:

Energieberatung der STAWAG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-1333
E-Mail-Adresse: energieberatung@stawag.de
Internet: www.stawag.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Aachen AG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-0
Fax: 0241/181-868
E-Mail-Adresse: info@stawag.de
Internet: www.stawag.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Hydraulischer Abgleich

Übersicht über alle Förderprogramme

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