Förderprogramm: Stadt Winsen (Luhe) - Energiesparmaßnahmen in privaten Wohngebäuden (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • im Altbau
    • Energieausweis
    • elektrische Wärmepumpe
    • Heizungserneuerung: Mini-BHKW, modul. Brennwertkessel und Holzpelletkessel
    • Wohnungslüftungsanlagen
    • Gebäudehülle: Wärmedämmung und Fenstererneuerung
    • Zentralisierung und Optimierung vorhandener Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • im Alt- und Neubau
    • Blower-Door-Test und Gebäudethermografie
    • Solarthermische Warmwasserbereitung sowie Solarthermische Heizungsunterstützung
    • Photovoltaik und Speicher
    • Anschluss an Nah- und Fernwärmeversorgung.
  • im Neubau
    • Passivhausbauweise

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Energieausweis 90 Euro
  • Bauliche und technische Maßnahmen 7,5 Prozent der Investionssumme:
    • elektrische Wärmepumpe
      • Luft/Wasser mindestens JAZ, 3,5 maximal 500 Euro
      • Sole/Wasser mindestens JAZ 4,0, maximal 1.000 Euro
      • Wasser/Wasser mindestens JAZ 4,0, maximal 1.000 Euro
    • Mini-BHKW maximal 1.000 Euro
    • modul. Brennwertkessel maximal 500 Euro
    • Holzpelletkessel maximal 1.000 Euro
    • Wohnungslüftungsanlagen maximal 500 Euro
    • Wärmedämmung maximal 1.000 Euro
    • Fenstererneuerung maximal 1.000 Euro
    • Zentralisierung und Optimierung vorhandener Heizungs- und Warmwasseranlagen maximal 500 Euro
  • Blower-Door-Test 70 Euro
  • Gebäudethermografie 50 Euro
  • Förderung für Alt- und Neubauten 7,5 Prozent der Investionssumme:
    • Solarthermische Warmwasserbereitung 750 Euro
    • Solarthermische Heizungsunterstützung 1.000 Euro
    • Photovoltaik und Speicher 1.000 Euro
    • Anschluss an Nah- und Fernwärmeversorgung 500 Euro
  • Förderung Neubau 7,5 Prozent der Investionssumme:
    • Passivhausbauweise maximal 1.000 Euro
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Förder- oder Darlehensprogram­men ist möglich, soweit dies nach deren Kriterien zulässig ist.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Winsen (Luhe)
Abteilung Infrastruktur und Umwelt
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171/657-251
Fax: 04171/657-196
E-Mail-Adresse: klimaschutz@stadt-winsen.de
Internet: www.winsen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | BHKW | Wärmepumpe | Photovoltaik | Einbau Solarthermieanlage | Solarthermie für Warmwasser | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Nahwärme / Fernwärme | Fernwärme

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