Förderprogramm: Gemeinde Stelle - Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand
Was wird gefördert?
Die Gemeinde stellt für folgende energetische Sanierungen Fördermittel bereit:
- Zuschuss für Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Zuschuss für die Fenstererneuerung als Wärmeschutzmaßnahme Zuschuss für die Eingangstürerneuerung als Wärmeschutzmaßnahme
- Zuschuss für die Erneuerung der Heizungstechnik, inkl. Hydraulischem Abgleich
- Zuschuss für die Durchführung des Hydraulischen Abgleiches einer Heizungsanlage als Einzelmaßnahme
- Zuschuss zur Durchführung einer Sanierungsberatung Zuschuss zur Durchführung einer Thermografie
- Zuschuss zur baubegleitenden Qualitätssicherung Zuschuss für „Klinkerriemchen“ zur Wahrung der traditionellen Fassadentypik des Wohnquartiers.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Grundeigentümer*innen eines Gebäudes in der Gemeinde Stelle sind, für sonstig dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) gilt dies entsprechend.
- Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem/r Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Zuschüsse betragen für Wärmeschutzmaßnahmen:
- Außendämmung der Außenwände (mindestens 70 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
- Innendämmung der Außenwände (mindestens 70 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
- Kerndämmung zweischaliger Außenwände (100 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
- Dämmung der Kellerdecke bzw. Erdgeschossfußboden (mindestens 70 Prozent der Gesamtfläche): 300 Euro
- Dämmung der obersten Geschossdecke als Einzelmaßnahme (100 Prozent der Gesamtfläche): 200 Euro
- Dämmung von Steildächern inkl. Zangen-/Kehlbalkenlage (100 Prozent der Gesamtfläche): 350 Euro
- Dämmung von Steildächern inkl. Zangen-/Kehlbalkenlage und Umdecker (100 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
- Dämmung von Flachdächern (100 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
- Einbau von Wärmeschutzfenstern inkl. Rahmen (70 Prozent der im Wohngebäude vorhandenen Fenster): 500 Euro
- Einbau einer Eingangstür (Eine Eingangstür je Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte): 300 Euro
- Erneuerung der Heizungstechnik unter Einsatz regenerativer Energieträger (z.B. Brennwerttechnik mit Solarthermie, Pelletsheizung), inkl. Hydraulischem Abgleich: 500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Stelle
Stabsstelle Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung
Unter den Linden 18
21435 Stelle
Telefon: 04174/6153
Fax: 04174/6160
E-Mail-Adresse: klimaschutz@gemeindestelle.de
Internet: www.gemeinde-stelle.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Holzpelletheizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Wärmepumpe | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser