Förderprogramm: BAFA - Kälte- und Klimaanlagen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn diese neu errichtet bzw. neu installiert werden oder nur die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kaltwasser- bzw. Rückkühlsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt.
  • Ohne Austausch der Kälteerzeugungseinheit können neu installierte Komponenten wie z.B. Tiefkühlstufe, Luftkühler, Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole- Luftverteilsystem) nicht gefördert werden.
  • Die Förderung umfasst im Einzelnen folgende Kategorien:
    • Flüssigkeitskühlsätze NK
    • Flüssigkeitskühlsätze AC
    • Flüssigkeitskühlsätze AC mit R-718
    • Ab- und Adsorptionsanlagen
    • Gewerbekälteanlagen NK (Direktverdampfung)
    • Gewerbekälteanlagen TK (Direktverdampfung)
    • Adiabate Rückkühler (Hybridkühler)
    • Adiabate Verdunstungskühlanlagen
    • Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es gilt eine absolute Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 Euro (netto) pro Maßnahme unabhängig davon, ob eine Förderung nach De-minimis oder AGVO beantragt wurde.
  • Der Zuschuss wird als Anteil der Investitionsmehrkosten festgesetzt:
    • 30 Prozent der Investitionsmehrkosten, wenn es sich bei dem/der Antragstellenden um ein Nicht-KMU handelt.
    • 40 Prozent der Investitionsmehrkosten, wenn es sich bei dem/der Antragstellenden um ein mittleres Unternehmen handelt.
    • 50 Prozent der Investitionsmehrkosten, wenn es sich bei dem/der Antragstellenden um ein kleines Unternehmen handelt.
  • Monitoring: Jede/r Zuwendungsempfänger *in ist verpflichtet, dem BAFA über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inbetriebnahme der geförderten Kälte- oder Klimaanlage jährlich bestimmte Betriebsdaten der Anlage für ein regelmäßiges Monitoring zur Verfügung zu stellen.
Kumulierung: Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kälte- und Klimaanlagen
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1249
Fax: 06196/908-112249
Internet: www.bafa.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kraft-Wärme-Kopplung | Wärmepumpen | Kältetechnik zur Raumkühlung

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