Förderprogramm: BAFA - Klima- und Kälteanlagen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- 1. stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt. Des Weiteren werden nur in Verbindung mit 1. ergänzende Komponenten und Systeme und zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken, gefördert. Die Förderung von stationären Kälte- und Klimaanlagen umfasst im Einzelnen folgende Tatbestände:
- Flüssigkeitskühlsätze und, Direktverdampfungsanlagen sowie Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
- Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) einschl. Kühlmöbel wobei stecker-fertige Kühlmöbel bis maximal 10 laufende Meter (lfm) gefördert werden
- Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Komponenten und Systeme für den Freikühlbetrieb)
- Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung bzw. mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern
- Kombinationen aus Sorptions- und Kompressionsanlagen (mit jeweils getrennten Förderanträgen)
- Komponenten und Systeme wie Tiefkühl-(TK)-Stufen, Luftkühler, Rückkühler, thermische Speicher sowie Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen
- Komponenten für Wärmepumpenbetrieb, Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) und Komponenten für den Freikühlbetrieb
- Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen und Sorptionskältemaschinen
- Einbindung von Regenerativenergieanlagen.
- 2. die Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen sowie die Nachrüstung von Klimaanlagen in Schienenfahrzeugen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt für stationäre Anlagen sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht.
- Antragsberechtigt für Klimaanlagen in Fahrzeugen, die im ÖPNV eingesetzt werden, sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen, oder Firmen, die Fahrzeuge für Leasing bereitstellen. Antragsberechtigt für Klimaanlagen in anderen Fahrzeugen sind auch sonstige Unternehmen. Der Antragstellende ist Eigentümer oder Betreiber der Fahrzeug-Klimaanlage(n).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Bei stationären Anlagen, bei Kühlsolekreisläufen mit Verrohrung, Dämmung, Fittings und Sole und bei Fahrzeug-Klimaanlagen wird die Höhe der Förderung speziell berechnet, siehe Richtlinie.
- Die Ausführungsplanung wird mit folgenden Pauschalen gefördert:
- 500 Euro pro Luftkühler, mindestens 1.000 Euro, maximal 5.000 Euro,
- 1.000 Euro für die Integration eines oder mehrerer Wärmespeicher,
- 1.000 Euro für die Integration eines oder mehrerer Kältespeicher.
- Die Kombination einer geförderten / förderfähigen Kälte- oder Klimaanlage mit Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien (Bio-BHKW, PV-Anlage, Windstromanlage, Solarthermieanlage) wird ebenfalls mit folgenden Pauschalen gefördert:
- 100 Euro pro Kilowatt bereitgestellter Spitzenleistung, maximal jedoch bis zum Doppelten der installierten elektrischen Antriebsleistung des geförderten Kälteerzeugers
- 2.000 Euro für die Installation einer neuen Solarthermieanlage zum Antrieb einer Sorptionskälteanlage.
Kontakt zur Antragstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1249
E-Mail-Adresse: kki@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
E-Mail-Adresse: service@bmu.bund.de
Internet: www.bmuv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kraft-Wärme-Kopplung | Lüftung & Wärmerückgewinnung | BHKW | Erdgas-BHKW | Pflanzenöl-BHKW