Förderprogramm: KfW - Erneuerbare Energien – Premium (Nr. 271, 281) (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche gefördert zur:
- Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Wohngebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche.
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Bereitstellung von solarer Kälteerzeugung
- überwiegender Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz.
- Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
- KWK-Biomasseanlagen
- Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Große Wärmespeicher
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- Große effiziente Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW
- Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 m Bohrtiefe und einer Temperatur des Thermalfluids von mindestens 20ºC und einer geothermischen Wärmeleistung von mindestens 0,3 MWth).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- natürliche Personen, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermietung und keine Landwirtschaft)
- gemeinnützige Antragsteller*innen und Genossenschaften
- freiberuflich Tätige
- Landwirte
- Unternehmen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung:
- Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1),
- Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2),
- Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben, deren technische und wirtschaftliche Lebensdauer der mitfinanzierten Investitionsgüter mehr als 10 Jahre beträgt.
- Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben, vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW Ihrer Hausbank ein Prolongationsangebot.
- Ausgezahlt werden bis zu 100 Prozent der Kreditsumme.
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Der Kredit kann jederzeit, auch in Teilbeträgen, außerplanmäßig zurückgezahlt werden.
- Es werden Tilgungszuschüsse gewährt. Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme. Für einige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung von Heizungsanlagen stehen um 30 Prozent erhöhte Tilgungszuschüsse bereit.
- Die Kombination einer Finanzierung der aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" geförderten Anlagen ist nur mit den KfW-Programmen "Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie" und "Energieeffizient Bauen" möglich.
- Ausgeschlossen ist die Kombination eines Kredites aus Erneuerbare Energien "Premium" mit einem Kredit aus dem Programm Erneuerbare Energien "Standard" für dieselbe Investitionsmaßnahme (Ausnahme: Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung).
- Die Kombination eines Kredites aus diesem Programm mit anderen, nicht genannten Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt und die zulässigen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Biomasseheizung | Kraft-Wärme-Kopplung | Solarthermie | Wärmepumpen | Energienetze