Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von Modernisierung von Mietwohnungen sowie von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, welche die KfW in ihren wohnungswirtschaftlichen Programmen „Energieeffizient sanieren – KfW-Effizienzhaus“, Energieeffizient sanieren – Einzelmaßnahmen“ und „Altersgerecht umbauen“ fördert. Darüber hinaus können im Programm „Wohnen modernisieren“ der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt u.a. folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Instandsetzung und Modernisierung, z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, wie z.B. Dachaufbau
- Barrierereduzierung, z.B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung des Wohnungszuschnitts
- Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung geltender baulicher Vorschriften der Energieeinsparverordnung, z.B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind unabhängig von ihrer Rechtsform Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Nießbraucher*innen von Mietwohngebäuden sowie von stationären Altenpflegeeinrichtungen.
- Eine Zuwendung an ein Unternehmen kommt nur in Betracht, soweit die Voraussetzungen nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a oder Art. 2 Abs. 1 Buchst. c des Beschlusses 2012/21/EU in der am 31. Januar 2012 geltenden Fassung erfüllt sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das Darlehen beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent (in begründeten Einzelfällen bis 75 Prozent) vergleichbarer Neubaukosten förderfähig und müssen im Durchschnitt mindestens 5.000 Euro je Wohnung oder Pflegeplatz betragen. Es beträgt grundsätzlich bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Mit dem Programmteil „Altersgerecht umbauen“ können nur Mietwohnungen gefördert werden.
- Der bei 30-jähriger Laufzeit für 10 Jahre festgeschriebene Zinssatz ist durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt gegenüber dem ohnehin schon günstigen Zinssatz im jeweiligen Programm der KfW um 1,25 Prozentpunkte weiter verbilligt.
- Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.
- Die Tilgung beträgt nach zwei tilgungsfreien Anfangsjahren 1,50 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen.
- Wohnungen, die nach dem Abschluss der Modernisierungsarbeiten neu vermietet werden, sind auf die Dauer von zehn oder 20 Jahren gebunden für Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des Art. 11 Abs. 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) nicht übersteigt (allgemeines Belegungsrecht).
- Kumulierung: Eine Förderung im Bayerischen Modernisierungsprogramm ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe bauliche Maßnahme zugleich Fördermittel aus einem anderen Programm in Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht, wenn durch eine Kostentrennung eine Doppelförderung ausgeschlossen werden kann und deshalb die anderweitigen Mittel die Förderung nach dem Bayerischen Modernisierungsprogramm nur ergänzen.
Kontakt zur Antragstelle:
örtlich zuständige Bewilligungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Niederbayern
Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Städte Augsburg, München und Nürnberg
Kontakt zum Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Hausautomation | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Altersgerecht Umbauen