Förderprogramm: Stadtwerke Kiel AG - Fernwärme (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung von Gas-Zentralheizungen, Gas-Etagenheizungen oder Öl-Zentralheizungen auf Fernwärme.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen und Neukund*innen innerhalb des Verbundnetzes der Stadtwerke Kiel AG.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Umstellung der Gas-Zentralheizung auf Fernwärme: Die maximale Gesamtförderung beträgt 7.000 Euro.
- Umstellung von Gas-Etagenheizungen auf Fernwärme: Förderung 1 (abhängig von der zu beheizenden Fläche in m²): 6,50 Euro/m², mindestens 1.000 Euro, Förderung 2 (hier werden in einzelnen Fällen der Ausbau der alten Heizgeräte bezuschusst): pauschal 200 Euro pro Ausbau einer Gasetagenheizung. Die maximale Gesamtförderung beträgt 10.000 Euro.
- Umstellung der Öl-Zentralheizung auf Fernwärme: pauschal 1.000 Euro für die Öltankentsorgung. Die maximale Gesamtförderung beträgt 8.000 Euro.
- Den Baukostenzuschuss übernehmen jeweils die Stadtwerke Kiel.
- Gebäude mit reiner Gewerbenutzung werden individuell bezuschusst.
- Die Umstellungen von anderen Wärmeversorgungsarten wie z. B. Nachtspeicher auf Fernwärme werden ebenfalls individuell bezuschusst.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Kiel AG
Uhlenkrog 32
24113 Kiel
Telefon: 0431/9879 3000
Fax: 0431/594-2964
E-Mail-Adresse: email@stadtwerke-kiel.de
Internet: www.stadtwerke-kiel.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung