Förderprogramm: Baden-Württemberg - Finanzierung Familienzuwachs (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Maßnahmen, die auch im Rahmen der „Eigentumsfinanzierung BW - Z 15-Darlehen“ mit den Darlehen der Basisförderung finanziert werden:
- Bau und Erwerb neuer Immobilien
- Erwerb gebrauchter Immobilien
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums.
- Die Immobilie muss in Baden-Württemberg liegen und für den eigenen Wohnbedarf genutzt werden.
- Die Wohnfläche darf maximal 160 m² groß sein. Bei Haushalten mit (zukünftig) mehr als 4 Personen erhöht sich die Grenze um 15 m² für jede weitere Person. Der Zuschnitt der Wohnung muss zudem angemessen und familiengerecht sein.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Haushalte mit Kinderwunsch:
- Alleinstehende
- kinderlose Paare
- Familien mit weiteren Kinderwunsch, die aktuell die Bedingungen der Basisförderung nicht erfüllen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Kredithöhe ist abhängig von der aktuellen Familiengröße, z. B. 209.000 Euro für kinderlose Paare oder 300.500 Euro für Familien bei denen bereits zwei Kinder im Haushalt leben aber aktuell die Einkommensgrenze der Basisförderung nicht einhalten.
- Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.
- Die Sollzinsen sind für 15 Jahre gebunden, die Tilgung beträgt 2,25 Prozent p. a. mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Der Tilgungszuschuss für Neubauten als Neubaustandard Plus beträgt 20.000 Euro.
- Ab dem dritten hinzukommenden Kind wird ein Tilgungszuschuss von 6.500 Euro für jedes weitere hinzukommende Kind gewährt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 1 50 30 30 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Fernwärme | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung