Förderprogramm: Stadt Frankfurt am Main - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2
Was wird gefördert?
Gefördert werden abgeschlossene Mietwohnungen, die durch
- Baumaßnahmen in einem neuen selbständigen Gebäude
- die Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden,
- Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird,
- Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse entstehen.
- Passivhaus,
- Effizienzhaus Plus oder Vorhaben im Rahmen weiterer Forschungsprojekte von Bund, Ländern und EU zur Förderung des energieeffizienten Bauens,
- Frankfurt-Aktivhaus.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen und Zuschüssen.
- Grunddarlehen beträgt je m² förderfähiger Wohnfläche 800 Euro.
- Das Darlehen ist die ersten 30 Jahre zinslos, ab dem 31. Jahr wird ein marktüblicher Zinssatz für erstrangige Hypotheken mit 10-jähriger Zinsfestschreibung - maximal 5 Prozent - festgeschrieben.
- Die Förderung wird als Annuitätendarlehen gewährt, die Tilgung beträgt 1 Prozent im Jahr zzgl. ersparter Zinsen.
- Folgende Zuschüsse werden nur in Verbindung mit einem Grunddarlehen gewährt:
- Neubaumaßnahmen Passivhaus oder gleichwertig: je m² förderfähiger Wohnfläche 500 Euro
- Neubaumaßnahmen EnEV minus 10 Prozent (Ausnahmeregelung): je m² förderfähiger Wohnfläche 400 Euro
- Bestandsmaßnahmen, die Passivhaus oder gleichwertig oder EnEV minus 10 Prozent nicht erreichen können: je m² förderfähiger Wohnfläche 400 Euro
- Aufzugsanlagen, die bauordnungsrechtlich nicht erforderlich sind: je m² förderfähiger Wohnfläche 20 Euro
- die Errichtung von Gemeinschafts- bzw. Mehrfunktionsräumen: je m² förderfähiger Wohnfläche 20 Euro
- den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe: je m² förderfähiger Bauteilfläche 10 Euro.
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel in folgenden Raten: 50 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus, 40 Prozent bei Bezugsfertigstellung und 10 Prozent bei Gesamtfertigstellung und Schlussabrechnung.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069/212-36571, -34682, -30744, -44531
Fax: 069/212-30761
Internet: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Wärmepumpe