Förderprogramm: Stadt Frankfurt am Main - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2

Was wird gefördert?

Gefördert werden abgeschlossene Mietwohnungen, die durch

  • Baumaßnahmen in einem neuen selbständigen Gebäude
  • die Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden,
  • Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird,
  • Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse entstehen.
Förderungsfähig sind Neubauten mit einem erhöhten energetischen Standard alternativ als:
  • Passivhaus,
  • Effizienzhaus Plus oder Vorhaben im Rahmen weiterer Forschungsprojekte von Bund, Ländern und EU zur Förderung des energieeffizienten Bauens,
  • Frankfurt-Aktivhaus.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen und Zuschüssen.
  • Grunddarlehen beträgt je m² förderfähiger Wohnfläche 800 Euro.
  • Das Darlehen ist die ersten 30 Jahre zinslos, ab dem 31. Jahr wird ein marktüblicher Zinssatz für erstrangige Hypotheken mit 10-jähriger Zinsfestschreibung - maximal 5 Prozent - festgeschrieben.
  • Die Förderung wird als Annuitätendarlehen gewährt, die Tilgung beträgt 1 Prozent im Jahr zzgl. ersparter Zinsen.
  • Folgende Zuschüsse werden nur in Verbindung mit einem Grunddarlehen gewährt:
    • Neubaumaßnahmen Passivhaus oder gleichwertig: je m² förderfähiger Wohnfläche 500 Euro
    • Neubaumaßnahmen EnEV minus 10 Prozent (Ausnahmeregelung): je m² förderfähiger Wohnfläche 400 Euro
    • Bestandsmaßnahmen, die Passivhaus oder gleichwertig oder EnEV minus 10 Prozent nicht erreichen können: je m² förderfähiger Wohnfläche 400 Euro
    • Aufzugsanlagen, die bauordnungsrechtlich nicht erforderlich sind: je m² förderfähiger Wohnfläche 20 Euro
    • die Errichtung von Gemeinschafts- bzw. Mehrfunktionsräumen: je m² förderfähiger Wohnfläche 20 Euro
    • den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe: je m² förderfähiger Bauteilfläche 10 Euro.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel in folgenden Raten: 50 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus, 40 Prozent bei Bezugsfertigstellung und 10 Prozent bei Gesamtfertigstellung und Schlussabrechnung.
Kumulierung: Die städtische Förderung wird kombiniert mit der Förderung des Landes Hessen nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069/212-36571, -34682, -30744, -44531
Fax: 069/212-30761
Internet: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

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