Förderprogramm: FairEnergie GmbH - Förderprogramm WohlfühlWärme (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung der Heizungsanlage von einem anderen Energieträger auf Erdgas sowie die Erneuerung der Erdgasheizung.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 1.000 Euro (wenn Sie bisher schon mit Erdgas heizen) bzw. 1.500 Euro (beim Wechsel von einer anderen Heizenergie als Erdgas).
- Bei Kombination mit dem Bonusprogramm Erdgasbrennwertheizung erhält der/die Kund*in den Bonusbetrag von 1.000 Euro.
- Der/die Antragsteller*in muss zum Antragszeitpunkt einen gültigen WohlfühlWärme-Vertrag mit der FairEnergie haben.
- Die Auszahlung der Förderprämie erfolgt als Gutschrift auf der jährlichen Stromabrechnung, aufgeteilt über einen Zeitraum von vier Jahren.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
FairEnergie GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
Telefon: 07121/582-3700
Fax: 07121/582-3120
E-Mail-Adresse: team-kundenservice@fairenergie.de
Internet: www.fairenergie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel