Förderprogramm: FairEnergie GmbH - Förderprogramm WohlfühlWärme (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umstellung der Heizungsanlage von einem anderen Energieträger auf Erdgas sowie die Erneuerung der Erdgasheizung.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 1.000 Euro (wenn Sie bisher schon mit Erdgas heizen) bzw. 1.500 Euro (beim Wechsel von einer anderen Heizenergie als Erdgas).
  • Bei Kombination mit dem Bonusprogramm Erdgasbrennwertheizung erhält der/die Kund*in den Bonusbetrag von 1.000 Euro.
  • Der/die Antragsteller*in muss zum Antragszeitpunkt einen gültigen WohlfühlWärme-Vertrag mit der FairEnergie haben.
  • Die Auszahlung der Förderprämie erfolgt als Gutschrift auf der jährlichen Stromabrechnung, aufgeteilt über einen Zeitraum von vier Jahren.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

FairEnergie GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
Telefon: 07121/582-3700
Fax: 07121/582-3120
E-Mail-Adresse: team-kundenservice@fairenergie.de
Internet: www.fairenergie.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel

Übersicht über alle Förderprogramme

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