Förderprogramm: Land Brandenburg - Mietwohnungsbau - Neubau


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen zur Neuschaffung von mindestens drei Mietwohnungen. Gefördert werden

  • Mietwohnungsneubau sowie
  • Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (allgemein Umnutzung).
Die Gebäude sollen nach Fertigstellung für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein.

Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte beim Neubau von Mietwohnungen und bei Maßnahmen zur Umnutzung von Mietwohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert wird mit Zuschüssen, zinsfreien Darlehen und einem Aufwendungszuschuss.
  • Die Zuschüsse betragen 500 Euro/m² Wohnfläche und die Darlehen bis zu 2.200 Euro/m² Wohnfläche.
  • Darüber hinaus wird ab dem Zeitpunkt der mittleren Bezugsfertigkeit ein Aufwendungszuschuss über einen Zeitraum von 15 Jahren i. H. von anfänglich 2,50 Euro/m² Wohnfläche monatlich gewährt. Der Aufwendungszuschuss reduziert sich nach Ablauf von jeweils drei Jahren nach Bezugsfertigkeit um jeweils 0,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich.
  • Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 35 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
  • Der gleichzeitige Einbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro/Wohnung gefördert.
Kumulierung: Die Kumulation mit weiteren Förderprogrammen zur Erreichung des Förderzieles und einer stabilen Gesamtfinanzierung ist zulässig, sofern diese zur Erreichung des Förderzieles und einer stabilen Gesamtfinanzierung beiträgt und die Objektwirtschaftlichkeit nicht negativ beeinflusst wird.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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