Förderprogramm: Land Brandenburg - Mietwohnungsbau - Neubau (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen zur Neuschaffung von mindestens drei Mietwohnungen. Gefördert werden

  • Mietwohnungsneubau sowie
  • Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (allgemein Umnutzung).
Die Gebäude sollen nach Fertigstellung für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein.

Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Sie umfasst
  • innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete sowie
  • „Vorranggebiete Wohnen“ und Konsolidierungsgebiete, wenn diese sich in Städten der regionalen Wachstumskerne, in Stadtumbaustädten oder Mittelzentren befinden oder in Gemeinden der Anlage 3 zur Förderrichtlinien liegen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte beim Neubau von Mietwohnungen und bei Maßnahmen zur Umnutzung von Mietwohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Darlehen betragen in Abhängigkeit von der Objektwirtschaftlichkeit bis zu 2.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Für die energetische Qualität eines Effizienzhauses 55 wird darüber hinaus ein Zuschuss von 300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt.
  • Wird eine Zweckbindung von 25 Jahren eingegangen, wird ein Zuschuss von 350 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 2.450 Euro.
  • Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 20 oder 25 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
  • Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Darlehensbetrages, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Restschuld.
  • Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Kumulierung: Die Kumulation mit weiteren Förderprogrammen zur Erreichung des Förderzieles und einer stabilen Gesamtfinanzierung ist zulässig, sofern diese zur Erreichung des Förderzieles und einer stabilen Gesamtfinanzierung beiträgt und die Objektwirtschaftlichkeit nicht negativ beeinflusst wird.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Juliane Lotsch, Susann Rothe
Telefon: 0331/660-1198, -1036
Internet: www.ilb.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Brennstoffzellen-Heizung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

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