Förderprogramm: Land Brandenburg - Mietwohnungsbau - Neubau (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen zur Neuschaffung von mindestens drei Mietwohnungen. Gefördert werden
- Mietwohnungsneubau sowie
- Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (allgemein Umnutzung).
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Sie umfasst
- innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete sowie
- „Vorranggebiete Wohnen“ und Konsolidierungsgebiete, wenn diese sich in Städten der regionalen Wachstumskerne, in Stadtumbaustädten oder Mittelzentren befinden oder in Gemeinden der Anlage 3 zur Förderrichtlinien liegen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte beim Neubau von Mietwohnungen und bei Maßnahmen zur Umnutzung von Mietwohnungen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Darlehen betragen in Abhängigkeit von der Objektwirtschaftlichkeit bis zu 2.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
- Für die energetische Qualität eines Effizienzhauses 55 wird darüber hinaus ein Zuschuss von 300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt.
- Wird eine Zweckbindung von 25 Jahren eingegangen, wird ein Zuschuss von 350 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 2.450 Euro.
- Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 20 oder 25 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
- Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Darlehensbetrages, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Restschuld.
- Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Kontakt zur Antragstelle:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Juliane Lotsch, Susann Rothe
Telefon: 0331/660-1198, -1036
Internet: www.ilb.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Brennstoffzellen-Heizung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe