Förderprogramm: Land Brandenburg - Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau dient der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Land Brandenburg. Mit ihm fördert die ILB Maßnahmen des Neubaus und der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnraum zur Erreichung von Effizienzhausstandards.
  • Geförderte Effizienzhausstandards:
    • Sanierung Effizienzhaus: Effizienzhaus 100, 85, 70, 55 sowie 40
    • Neubau Effizienzhaus: Effizienzhaus 40 NH

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investierende der Wohnungswirtschaft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau zeichnet sich durch einen Tilgungszuschuss aus. Die ILB gewährt diesen bei Erreichung eines von der KfW geförderten Effizienzhausstandards. Den Tilgungszuschuss gewährt die ILB auch dann zusätzlich, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt.
  • Finanzierungsanteil: Sanierung Effizienzhaus und Neubau Effizienzhaus jeweils bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten, maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Auszahlung: jeweils 100 Prozent
  • Kreditlaufzeit: jeweils bis 30 Jahre
  • Zinsbindung: bis zu 20 Jahren
  • Zinssatz: aktuelle Konditionen der KfW
  • Zinszahlung und Tilgung: gemäß den Bedingungen der KfW
  • Tilgungszuschuss KfW: Sanierung Effizienzhaus: bis zu 45 Prozent des Zusagebetrags (je nach Effizienzhausstandard), zuzüglich 5 Prozent bei Vorliegen EE-Klasse, Neubau Effizienzhaus: 12,5 Prozent des Zusagebetrags
  • Zusätzlicher Tilgungszuschuss ILB: jeweils 7,5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindung
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Josephine Becker, Beeke Vollmer
Telefon: 0331/660-1319, -1219
Fax: 0331/660-61612, -61219
Internet: www.ilb.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Photovoltaik | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

Wir zeigen wie: Erhalten Sie die besten Tipps und News jeden Monat neu in Ihren Posteingang!