Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind (gerechnet ab Bezugsfertigstellung).

  • Zuwendungsfähig sind bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die:
    • den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
    • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
    • nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken sowie
    • dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen.
  • Zuwendungsfähige Maßnahmen sind auch:
    • der Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie
    • die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sein, die Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das Darlehen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter (m²) Wohnfläche und ist auf einen Höchstbetrag von 120.000 Euro je Wohnung begrenzt. Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.
  • Bei nachgewiesenem Bedarf an einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung gemäß DIN 18040-2:2011-09 beträgt das Darlehen bis zu 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn sich aufgrund der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben ein Darlehensbetrag von weniger als 20.000 Euro errechnet.

Kontakt zur Antragstelle:

Landratsämter der Kreise und
Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte

Kontakt zum Fördergeber:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Silke Schmeling, Annette Ahrens
Telefon: 0385/6363-1345, -1334
Fax: 0385/6363-139
E-Mail-Adresse: silke.schmeling@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hausautomation | Kauf einer Ladestation | Erneuerbare Energien Hybridheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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