Förderprogramm: Landeshauptstadt Wiesbaden - Förderprogramm Energieeffizient Sanieren (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Wärmedämmmaßnahmen, die Heizungsoptimierungsowie der Einbau von solarthermischen Anlagen an bestehenden Wohnhäusern, die bis zum 31.12.2008 errichtet wurden. Aus fünf Maßnahmenkategorien können Förderzuschüsse für maximal eine Kategorie je Wohngebäude beantragt werden.

  • 1. Kategorie Wärmedämmung von Außenwänden
  • 2. Kategorie Dämmung am Dach
  • 3. Kategorie Dämmmaßnahmen am unteren Gebäudeabschluss
  • 4. Kategorie Austausch von Fenstern, Türen und Rollladenkästen
  • 5. Kategorie Anlagentechnik (Heizungsoptimierung und solare Wärmenutzung).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer*innen von selbst genutzten oder vermieteten Wohnhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter*innen mit Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • 1. Kategorie:
    • Dämmung der Außenwänden von außen, in begründeten Fällen von innen: 15 Euro/m² Dämmfläche, höchstens 2.500 Euro.
    • Die Gesamtförderung in der 1. Kategorie ist auf 2.500 Euro begrenzt.
  • 2. Kategorie:
    • Schrägdachdämmung Anforderungsniveau 1: 10 Euro, höchstens 1.000 Euro
    • Schrägdachdämmung Anforderungsniveau 2: 20 Euro, höchstens 2.000 Euro
    • Flachdachdämmung: 20 Euro, höchstens 2.000 Euro
    • Dämmung oberste Geschossdecke: 5 Euro, höchstens 500 Euro
    • Dachflächenfenster: 100 Euro, höchstens 500 Euro.
    • Die Gesamtförderung in der 2. Kategorie ist auf 2.500 Euro begrenzt.
  • 3. Kategorie:
    • Kellerdeckendämmung: jeweils 5 Euro/m², höchstens 500 Euro
    • Fußboden gegen Erdreich: jeweils 10 Euro/m², höchstens 800 Euro
    • Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume: jeweils 10 Euro/m², höchstens 750 Euro.
    • Die Gesamtförderung in der 3. Kategorie ist auf 2.000 Euro begrenzt.
  • 4. Kategorie:
    • Austausch von Fenstern und Fenstertüren – Anforderungsniveau 1: 25 Euro/m² Fensterfläche, höchstens 750 Euro
    • Austausch von Fenstern und Fenstertüren – Anforderungsniveau 2: 50 Euro/m² Fensterfläche, höchstens 1.500 Euro
    • Austausch von Dachflächenfenstern: 100 Euro/Fenster, höchstens 500 Euro
    • Hauseingangstür: pauschal mit 250 Euro
    • Rollladenkästen: pauschal mit 25 Euro pro Rollladenkasten, höchsten 250 Euro
    • Die Gesamtförderung in der 4. Kategorie ist auf 2.500 Euro begrenzt.
  • 5. Kategorie:
    • Heizkessel auf Basis regenerativer Energien: Der Einbau eines Biomasseheizkessels, ausschließlich als Brennwertkessel oder mit Feinstaubfiltertechnik oder einer Luft/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe werden pauschal mit 750 Euro gefördert.
    • Mini-BHKW: Der Einbau eines Mini-Blockheizkraftwerkes auf Basis der Gasmotor- oder Stirling-Technik wird pauschal mit 750 Euro gefördert.
    • Fernwärmestation: Der Einbau einer neuen Fernwärmestation wird pauschal mit 500 Euro gefördert.
    • Solarthermische Anlagen: Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung werden pauschal mit 500 Euro gefördert, Anlagen mit Heizungsunterstützung pauschal mit 1.000 Euro (Anforderungen gemäß BAFA).
    • Gas-Hybridanlage: Wird in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage eine Gasbrennwertanlage eingebaut, so wird der Brennwertkessel mit 250 Euro zusätzlich gefördert.
    • Durchführung des hydraulischen Abgleichs und Heizungsoptimierung: Werden zur Anlagenoptimierung und zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs alte nichtvoreinstellbare Heizkörperventile gegen voreinstellbare Ventile (Volumenstromregler bei Flächenheizungen) ausgetauscht, so wird dies mit 30 Euro pro Ventil, maximal mit 450 Euro gefördert.
    • Lüftungsanlagen dezentral mit Wärmerückgewinnung: Der Einbau von dezentralen Lüftungsgerätenmit Wärmerückgewinnung wird pauschal mit 100 Euro pro Gerät, höchstens aber mit 600 Euro gefördert.
    • Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Der Einbau einer zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird pauschal mit 750 Euro gefördert.
    • Die Gesamtförderung in der 5. Kategorie ist auf 2.500 Euro begrenzt.
Kumulierung:
  • Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme ist zulässig.
  • Die Stadt Wiesbaden behält sich eine Kürzung des eigenen Förderbetrages vor, wenn durch Kumulierungseinschränkungen ein Bundes- oder Landesförderprogrammnicht vollständig ausgenutzt werden kann.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass andere Förderprogramme gegebenenfalls, eine Kumulation ausschließen bzw.der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann.

Kontakt zur Antragstelle:

Klimaschutzagentur Wiesbaden e. V.
Moritzstraße 28
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/236 50-0
Fax: 0611/236 50-20
E-Mail-Adresse: info@ksa-wiesbaden.org
Internet: www.ksa-wiesbaden.org

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Wiesbaden
Umweltamt
Gustav Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611/31-3729
E-Mail-Adresse: Proklima@wiesbaden.de
Internet: www.wiesbaden.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Hydraulischer Abgleich | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | BHKW | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Nahwärme / Fernwärme | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten