Förderprogramm: Baden-Württemberg - Wohnen mit Kind (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur eigenen Nutzung als Wohnraum.
  • Beim Bau von Eigenheimen werden finanziert: Kosten für das Grundstück, Baukosten einschließlich Baunebenkosten und Kosten der Außenanlagen.
  • Beim Kauf von Eigenheimen werden finanziert: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten, Kosten für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, also Ehepaare Alleinerziehende, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
  • Die Summe ihrer positiven Einkünfte darf 200.000 Euro, bei Alleinerziehenden 100.000 Euro, nicht überschreiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens.
  • Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt 15.000 Euro, der maximale Bruttodarlehensbetrag 100.000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit.
  • Die Laufzeit des Darlehens liegt bei 25 Jahren mit 1 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Die L-Bank vergünstigt die Darlehen gegenüber dem KfW-Wohneigentumsprogramm für die ersten 10 Jahre.
Kumulierung:
  • Die Darlehen sind nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinierbar.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
  • Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wirtschaftsförderung
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-2288
Fax: 0711/122-2674
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung

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