Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf, Hydraulischer Abgleich (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Optimierung der Wärmevertei­lung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen ohne Austausch des Heizkessels oder anderer Wärmeerzeuger, sofern die Heizungsanlagen nachweislich mindestens ein Jahr im Betrieb sind.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderempfänger und antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der hydraulische Abgleich wird mit 20 Prozent der Bruttokosten gemäß der Schlussrechnung gefördert.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Hydraulischer Abgleich

Übersicht über alle Förderprogramme

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