Förderprogramm: Stadtwerke Tübingen GmbH - Wärmepumpe (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen, die Kund*innen der Stadtwerke Tübingen sind oder werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderhöhe ist abhängig von der angegebenen elektrischen Leistung der Wärmepumpen-Anlage: bis 10 kW einmalig 200 Euro, 11 bis 20 kW einmalig 300 Euro und ab 21 kW einmalig 500 Euro.
- Voraussetzung: Die Förderung ist an den Bezug von Ökostrom der swt gekoppelt. Bestehende Ökostrom-Verträge werden anerkannt.
- Der Förderbetrag wird in den nächsten fünf Jahren anteilig auf die Stromrechnung gut geschrieben. Der Förderbetrag enthält die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Herr Siegfried Haible
Telefon: 07071/157-253
E-Mail-Adresse: siegfried.haible@swtue.de
Internet: www.swtue.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Telefon: 07071/157-0
Fax: 07071/157-102
E-Mail-Adresse: info@swtue.de
Internet: www.swtue.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung