Förderprogramm: Stadtwerke Tübingen GmbH - Wärmepumpe (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Privatpersonen, die Kund*innen der Stadtwerke Tübingen sind oder werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderhöhe ist abhängig von der angegebenen elektrischen Leistung der Wärmepumpen-Anlage: bis 10 kW einmalig 200 Euro, 11 bis 20 kW einmalig 300 Euro und ab 21 kW einmalig 500 Euro.
  • Voraussetzung: Die Förderung ist an den Bezug von Ökostrom der swt gekoppelt. Bestehende Ökostrom-Verträge werden anerkannt.
  • Der Förderbetrag wird in den nächsten fünf Jahren anteilig auf die Stromrechnung gut geschrieben. Der Förderbetrag enthält die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Herr Siegfried Haible
Telefon: 07071/157-253
E-Mail-Adresse: siegfried.haible@swtue.de
Internet: www.swtue.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Telefon: 07071/157-0
Fax: 07071/157-102
E-Mail-Adresse: info@swtue.de
Internet: www.swtue.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Wärmepumpe | Strom-Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

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