Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf, Neuanschluss an die Fernwärme (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Neuanschluss an die Fernwärme bei Bestands- und Neubauten.
- Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein bestandskräftiger Bebauungsplan für das Gebäude einen Anschluss an das Fernwärmenetz vorschreibt.
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Förderempfänger und antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
- Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderhöhe beträgt nach der Anschluss-Wärmeleistung für Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse:
- bis 25 kW = 4.500 Euro
- über 25 bis 50 kW = 4.000 Euro
- über 50 kW = 3.750 Euro.
- Die Fördersumme erhöht sich für den Einbau einer Fernwärme-Etagenheizung um 500 Euro je Etagenheizung, für Entfernungen vom Netz zur Übergabestation über 10 bis 25 Meter um 1.000 Euro und für Entfernungen vom Netz zur Übergabestation über 25 Meter um 1.500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung