Förderprogramm: Stadt Ansbach - Wärmeschutzmaßnahmen bei Altbauten
Was wird gefördert?
Gefördert werden Dämmmaßnahmen an Außenwänden, im Dachbereich sowie der Ersatz von Fenstern in Wohngebäuden (Alter des Gebäudes mindestens 25 Jahre).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, für die in ihrem Eigentum befindlichen Wohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Außenwanddämmung: 2,50 Euro/m² Wand bei mindestens 100 mm/WLG 040 oder mit 80 mm/WLG 032, maximal jedoch 750 Euro
- Sanierung der Fenster: 25 Euro/m² Fensterfläche (Rahmen und Sprossen werden übermessen) Uw-Wert von kleiner/gleich 1,1, maximal jedoch 750 Euro
- Dachdämmung: 4 m² Dach- bzw. Deckenfläche (Sparren oder Balken werden übermessen) bei mindestens 200 mm/WLG 040 oder mit 180 mm/WLG 035, maximal jedoch 500 Euro.
- Förderbonus: Werden die Außenwände mit mindestens 160 mm/WLG 040 oder mit 140 mm/WLG 035 gedämmt, erhöht sich die Förderung für Außenwand auf 5 Euro/m², maximal jedoch 1.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Ansbach
Umweltamt
Postfach 607
91522 Ansbach
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Ansbach
Umweltamt
Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach
Telefon: 0981/51-397
Fax: 0981/51-1397
E-Mail-Adresse: stephan.wickerath@ansbach.de
Internet: www.klimaschutz.ansbach.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Fensteraustausch | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke