Förderprogramm: Stadt Bad Homburg - Energiesparförderprogramm, Wärmedämmmaßnahmen
Was wird gefördert?
Geförderte Wärmedämmmaßnahmen an der beheizten Gebäudehülle (Wohnraum):
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung des Daches (Zwischen-/Aufsparrendämmung, Flachdach)
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke (Keller, Kellerdecke, Bodenplatte, Kelleraußenwände, Innenwände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen)
- Austausch von Fenstern, Türen und Rollladenkästen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:
- Außenwände: 40 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,20, höchstens aber mit 12.000 Euro für Gebäude
- Zwischensparrendämmung: 30 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,20, höchstens aber mit 6.000 Euro für Gebäude
- Aufsparrendämmung: 35 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,14, höchstens aber mit 8.000 Euro für Gebäude
- Flachdach: 35 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,14, höchstens aber mit 8.000 Euro für Gebäude
- Oberste Geschossdecke: 25 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,14, höchstens aber mit 5.000 Euro für Gebäude
- Keller: 25 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,25, höchstens aber mit 5.000 Euro für Gebäude
- Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen: 25 Euro/m² gedämmter Fläche, höchstens aber 8.000 Euro
- Fenster, Fenstertüren, Haustüren und Dachflächenfenster: 70 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,95, höchstens aber mit 3.000 Euro für Gebäude
- Es wird eine Sonderförderung von 5.000 Euro für Gebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten gewährt, wenn durch die Maßnahmen am Gebäude der Neubaustandard gemäß dem aktuell gültigen GEG oder der KfW-Effizienzhaus-Standard 100 (2016) erreicht wird.
- Die Förderung darf in keinem Fall mehr als 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme betragen. Die Gesamtförderung pro Wohngebäude beträgt maximal 40.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Internet: www.bad-homburg.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
Energieberatung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon: 06172/100-6716
Fax: 06172/100 6181
E-Mail-Adresse: energieberatung@bad-homburg.de
Internet: www.bad-homburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Fassadendämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch