Förderprogramm: Saarland - Wohnraumförderungsprogramm - Erwerb von Bestandsobjekten mit Modernisierung (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern zur Selbstnutzung mit anschließender Modernisierung. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u. a.:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
- Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2 Ausstoßes
- Einbau von Wärmedämmfenstern
- Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen (oberste Geschossdecke)
- Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage (Einbau von Mess- und Regeltechnik, Wärmedämmung der Heizrohre)
- Anschluss an Fernwärmeversorgung
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung
- Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen
- Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
- Kosten für Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht wurden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Förderkredit für den Erwerb beträgt pauschal 35.000 Euro, für die Modernierung werden maximal 80 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens jedoch 60.000 Euro mitfinanziert.
- Der/die Eigentümer*in hat eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent der Modernisierungskosten zu erbringen.
- Die Auszahlung des Darlehens beträgt 100 Prozent.
- Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre und ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
- Es wird eine tilgungsfreie Zeit von 1 Jahr gewährt.
- Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleich bleibenden Raten (Zins- und Tilgungszahlung).
- Es wird nur Wohnraum gefördert, dessen Wohnfläche 156 m² nicht übersteigt. Bei Zweifamilienhäusern darf die Gesamtwohnfläche 240 m² nicht überschreiten und keine der Wohnungen größer als 156 m² sein. Eine Überschreitung dieser Grenzen ist bei Haushalten mit mehr als vier Haushaltsangehörigen um 15 m² je weiterem Haushaltsangehörigen möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
SIKB - Saarländische
Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/3033-333
Fax: 0681/3033-5444
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@sikb.de
Internet: www.sikb.de
Kontakt zum Fördergeber:
Ministerium der Finanzen
Referat D/3, Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-2613
Fax: 0681/501-1590
Internet: www.saarland.de/mfw/DE/home/home_node.html
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung