Förderprogramm: Sachsen-Anhalt - IB-Förderdarlehen - Erwerb bestehender Immobilien (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind:
- der Erwerb einer bestehenden modernisierten Immobilie aus dem Bestand im Erstbezug
- der Erwerb einer bestehenden Immobilie mit anschließenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (mindestens 250 Euro/m²).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens zwei Personen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 80 Prozent überschreitet.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Darlehenssumme: maximal 100.000 Euro
- Zinsfestschreibung: 10 Jahre oder 20 Jahre
- nominaler Zinssatz: 0,9 Prozent über 10 Jahre bzw. 1,7 Prozent für 20 Jahre
- Baby-Bonus: 800 Euro Zuschuss pro Jahr und Kind für 5 Jahre, 1.600 Euro Zuschuss für Kinder mit Behinderung, einmalig 5.000 Euro für jedes weitere Kind, das im Förderzeitraum von 5 Jahren geboren wird.
- 10 Prozent der Gesamtkosten sind mit Eigenleistungen zu erbringen, davon 5 Prozent der Gesamtkosten sind als verfügbare Eigenmittel nachzuweisen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderBeratungsZentrum (FBZ)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 5 60 07 57 (kostenfreie Hotline)
E-Mail-Adresse: beratung@ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Erneuerbare Energien Hybridheizung