Förderprogramm: Kreis Aachen - Förderprogramm Regenerative Energien (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Installation

  • von Solarkollektoranlagen einschließlich Speicher zur Brauchwassererwärmung und/oder zur Heizungsunterstützung
  • von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, die zur Heizungsunterstützung erweitert oder ausgebaut werden
  • von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung - Geothermische Anlagen, Wärmepumpen, Biogas- und Biomasseanlagen (Holz- und Pflanzenölnutzung) - zur Wärmeerzeugung sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 35 kW thermischer Leistung
  • Austausch von alten Thermostatventilen und Thermostatköpfen durch Ventile/Köpfe nach Tell (Thermostatic Efficiency Label) mit der Energieeffizienz-kennzeichnung Stufe 1 bzw. nach Energie-Effizienz-Index (EEI) ≤ 0,50 oder mit Prüfzeichen Keymark, ausschließlich in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage
  • Austausch von Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale mit Energie-Effizienz-Index (EEI) ≤ 0,23
  • Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer.
Förderfähig sind auch die nachgewiesenen Kosten einer im Vorfeld zu den o.a. Maßnahmen durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern oder von Vereinsräumen in Sporteinrichtungen sind, die mit Solarkollektoranlagen und/oder Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung versehen wurden.
  • Für die maßgeblichen Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Grundförderung beträgt pro versorgter Wohneinheit oder Sporteinrichtung bei

  • 1. Installation von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung oder zur Heizungsunterstützung = 180 Euro,
  • 2. bestehenden Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, die zur Heizungsunterstützung erweitert / ausgebaut werden = 180 Euro,
  • 3. Installation von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung und zur Heizungsunterstützung = 360 Euro,
  • 4. Installation von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung zur Wärmeerzeugung sowie BHKW = 600 Euro.
  • Bei Solarkollektoranlagen werden für jeden angefangenen m² errichtete Kollektorfläche weitere 30 Euro Förderung bewilligt.
  • Bei Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung zur Wärmeerzeugung werden zusätzlich je kW-Nennleistung und bei BHKWs je kW thermischer Leistung weitere 30 Euro Förderung bewilligt.
  • Der Förderhöchstbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt bei Anlagen nach 1. = 600 Euro, Anlagen nach 2. = 1.200 Euro, Anlagen nach 3. = 2.400 Euro, Anlagen nach 4. = 2.400 Euro.
  • Der Förderhöchstbetrag für Mehrfamilienhäuser und für Vereinsheime in Sporteinrichtungen beträgt bei Anlagen nach 1. = 1.800 Euro, Anlagen nach 2. = 3.000 Euro, Anlagen nach 3. = 4.800 Euro, Anlagen nach 4. = 4.800 Euro.
  • Der Förderhöchstbetrag für den Austausch von Thermostatventilen beträgt pro Ventil 10 Euro, Austausch von Thermostatköpfen beträgt pro Kopf 20 Euro.
  • Der Förderhöchstbetrag für den dazu in Kombination vorgenommenen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage beträgt 200 Euro.
  • Der Förderhöchstbetrag für den Austausch von Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale (mit Energie-Effizienz-Index (EEI) ≤ 0,23 beträgt pro Pumpe in Ein-und Zweifamilienhäusern 100 Euro, in Mehrfamilienhäusern und in Vereinsheimen 200 Euro.
  • Der Förderhöchstbetrag für den Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer beträgt pro Stück 100 Euro.
Kumulierung: Die Fördermittel sind mit Zuwendungen aus anderen Bundes-, Landes- oder sonstigen Kommunalprogrammen kumulierbar, sofern in diesen nicht verboten.

Kontakt zur Antragstelle:

Altbau plus e.V.
Aachen-Münchener-Platz 5
52064 Aachen
Telefon: 0241/413888-10
E-Mail-Adresse: info@altbauplus.de
Internet: www.altbauplus.info

Kontakt zum Fördergeber:

StädteRegion Aachen, A 63 -
Amt f. Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail-Adresse: wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | BHKW | Hydraulischer Abgleich | Austausch Umwälzpumpe

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