Förderprogramm: Kreis Aachen - Förderprogramm Regenerative Energien (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Installation
- von Solarkollektoranlagen einschließlich Speicher zur Brauchwassererwärmung und/oder zur Heizungsunterstützung
- von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, die zur Heizungsunterstützung erweitert oder ausgebaut werden
- von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung - Geothermische Anlagen, Wärmepumpen, Biogas- und Biomasseanlagen (Holz- und Pflanzenölnutzung) - zur Wärmeerzeugung sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 35 kW thermischer Leistung
- Austausch von alten Thermostatventilen und Thermostatköpfen durch Ventile/Köpfe nach Tell (Thermostatic Efficiency Label) mit der Energieeffizienz-kennzeichnung Stufe 1 bzw. nach Energie-Effizienz-Index (EEI) ≤ 0,50 oder mit Prüfzeichen Keymark, ausschließlich in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage
- Austausch von Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale mit Energie-Effizienz-Index (EEI) ≤ 0,23
- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern oder von Vereinsräumen in Sporteinrichtungen sind, die mit Solarkollektoranlagen und/oder Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung versehen wurden.
- Für die maßgeblichen Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Grundförderung beträgt pro versorgter Wohneinheit oder Sporteinrichtung bei
- 1. Installation von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung oder zur Heizungsunterstützung = 180 Euro,
- 2. bestehenden Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, die zur Heizungsunterstützung erweitert / ausgebaut werden = 180 Euro,
- 3. Installation von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung und zur Heizungsunterstützung = 360 Euro,
- 4. Installation von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung zur Wärmeerzeugung sowie BHKW = 600 Euro.
- Bei Solarkollektoranlagen werden für jeden angefangenen m² errichtete Kollektorfläche weitere 30 Euro Förderung bewilligt.
- Bei Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung zur Wärmeerzeugung werden zusätzlich je kW-Nennleistung und bei BHKWs je kW thermischer Leistung weitere 30 Euro Förderung bewilligt.
- Der Förderhöchstbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt bei Anlagen nach 1. = 600 Euro, Anlagen nach 2. = 1.200 Euro, Anlagen nach 3. = 2.400 Euro, Anlagen nach 4. = 2.400 Euro.
- Der Förderhöchstbetrag für Mehrfamilienhäuser und für Vereinsheime in Sporteinrichtungen beträgt bei Anlagen nach 1. = 1.800 Euro, Anlagen nach 2. = 3.000 Euro, Anlagen nach 3. = 4.800 Euro, Anlagen nach 4. = 4.800 Euro.
- Der Förderhöchstbetrag für den Austausch von Thermostatventilen beträgt pro Ventil 10 Euro, Austausch von Thermostatköpfen beträgt pro Kopf 20 Euro.
- Der Förderhöchstbetrag für den dazu in Kombination vorgenommenen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage beträgt 200 Euro.
- Der Förderhöchstbetrag für den Austausch von Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale (mit Energie-Effizienz-Index (EEI) ≤ 0,23 beträgt pro Pumpe in Ein-und Zweifamilienhäusern 100 Euro, in Mehrfamilienhäusern und in Vereinsheimen 200 Euro.
- Der Förderhöchstbetrag für den Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer beträgt pro Stück 100 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Altbau plus e.V.
Aachen-Münchener-Platz 5
52064 Aachen
Telefon: 0241/413888-10
E-Mail-Adresse: info@altbauplus.de
Internet: www.altbauplus.info
Kontakt zum Fördergeber:
StädteRegion Aachen, A 63 -
Amt f. Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail-Adresse: wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | BHKW | Hydraulischer Abgleich | Austausch Umwälzpumpe