Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm Energie & Klimaschutz, Austausch von Heizungsumwälzpumpen/Hydraulischer Abgleich (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage mit voreinstellbaren Regulierventilen an allen Heizkörpern und Strängen (oder gleichwertige Maßnahmen), einer optimierten regelbaren Pumpe der Klasse A sowie eine vollständige Dokumentation der Maßnahme und der Vor- und Einstellwerte, jeweils für alle Heizungs- und Solarkreise im Gebäude gefördert.
  • Gefördert wird der Austausch von Heizungsumwälzpumpen, die älter als 15 Jahre sind.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte sind:

  • Gebäudeeigentümer*innen oder Erbbauberechtigte (z.B. natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften, juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine oder Stiftungen)
  • Mieter*innen oder Pächter*innen des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Eigentümers / der Eigentümerin vorliegt.
  • Unternehmen, sofern sie der Definition für Kleinstunternehmen nach der Europäischen Kommission entsprechen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Förderung hydraulischer Abgleich: Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro, mindestens jedoch 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten zum hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage.
  • Förderung Pumpenaustausch: Der Zuschuss beträgt 40 Euro je ausgetauschte Heizungsumwälzpumpe oder 80 Euro wenn der EEi der neu installierte Heizungsumwälzpumpe unter 0,20 liegt. Zusätzlich werden 50 Euro je ausgetauschte Heizungsumwälzpumpe gewährt, wenn der Austausch durch eine Unterhachinger Fachfirma erfolgt.
Kumulierung: Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Förderprogrammen anderer Träger (z.B. der KfW-Bank oder des Bafa) oder einer Steuerermäßigung nach § 35 c EStG ist von Seiten der Gemeinde Unterhaching gestattet, sofern deren Richtlinien hinsichtlich Kumulierbarkeit die Bezuschussung der Gemeinde Unterhaching nicht ausschließen.

Kontakt zur Antragstelle:

Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Austausch Umwälzpumpe | Heizungsmodernisierung | Hydraulischer Abgleich

Übersicht über alle Förderprogramme

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