Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm Energie & Klimaschutz, Wärmeschutz an Altbauten (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Wärmeschutzmaßnahmen im Altbau:

  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Außenwanddämmung
  • Dachdämmung, Dämmung von Geschossdecken
Gefördert werden nur Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte sind:

  • Gebäudeeigentümer*innen oder Erbbauberechtigte (z.B. natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften, juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine oder Stiftungen)
  • Mieter*innen oder Pächter*innen des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Eigentümers / der Eigentümerin vorliegt.
  • Unternehmen, sofern sie der Definition für Kleinstunternehmen nach der Europäischen Kommission entsprechen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Bei Wohngebäuden ist der Fördersatz abhängig vom erreichten Effizienzstandard:
    • KfW-55: 8 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 9.000 Euro
    • KfW-70: 7 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 7.900 Euro
    • KfW-85: 6 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 6.800 Euro
    • KfW-100: 5,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 6.200 Euro
    • KfW-115 und KfW-Denkmal: 5 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 5.600 Euro.
  • Bei Nichtwohngebäuden ist der Fördersatz abhängig vom erreichten Effizienzgebäude-standard:
    • EG-70: 5,5 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 6.200 Euro
    • EG-100: 4 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 4.500 Euro
    • EG-Denkmal: 3,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 4.000 Euro.
  • Naturdämmstoffbonus: werden für die Bauteile Außenwand und Dach/oberste Geschoßdecke ausschließlich Naturdämmstoffe (zugelassener Dämmstoff aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Holzfaser, Flachs, Hanf, Kork, Schilf) verwendet, so werden zusätzlich pauschal 1.000 Euro Bonus gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt dann bis zu 10.000 Euro.
  • Der Austausch von Fenstern und Außentüren bzw. die Dämmung von Geschossdecke werden mit jeweils 5 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit/pro Nichtwohngebäude gefördert.
  • Die Außenwand- bzw. Dachförderung betragen jeweils 5 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 3.000 Euro pro Wohneinheit/pro Nichtwohngebäude.
Kumulierung: Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Förderprogrammen anderer Träger (z.B. der KfW-Bank oder des Bafa) oder einer Steuerermäßigung nach § 35 c EStG ist von Seiten der Gemeinde Unterhaching gestattet, sofern deren Richtlinien hinsichtlich Kumulierbarkeit die Bezuschussung der Gemeinde Unterhaching nicht ausschließen.

Kontakt zur Antragstelle:

Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Sanierung Nichtwohngebäude | Fensteraustausch

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

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