Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm Energie & Klimaschutz, Wärmeschutz an Altbauten (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Wärmeschutzmaßnahmen im Altbau:

  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Außenwanddämmung
  • Dachdämmung, Dämmung von Geschossdecken
Gefördert werden nur Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte sind

  • Gebäudeeigentümer*innen und Erbbauberechtigte (natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen des privaten Rechts sowie Vereine und Stiftungen)
  • Mieter*innen und Pächter*innen des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümer*innen vorliegt
  • Kleinstunternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (2003/ 361/EG).

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Außenwanddämmung: 5 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 2.500 Euro
  • Dachdämmung: 5 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 2.500 Euro
  • Dämmung von Geschossdecken: 5 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 1.000 Euro
  • Austausch von Fenstern und Außentüren: 5 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 1.500 Euro.
Kumulierung:
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuschüssen anderer öffentlicher Fördermittelgeber (z.B. KfW oder BAFA) oder einer Steuerermäßigung nach §35c EStG ist von Seiten der Gemeinde Unterhaching gestattet, sofern die Kumulierbarkeit durch die Richtlinien der jeweiligen Träger nicht ausgeschlossen wird.
  • Die maximale Förderquote darf, auch bei kumulierter Förderung, 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Kontakt zur Antragstelle:

Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Sanierung Nichtwohngebäude

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten